Wichtiger Hinweis zur Registrierung zur Teilnahme am OSS-Verfahren: Frist zum 01.07.2021 verpasst? Es gibt eine Lösung!
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Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)
unter:
https://www.elster.de/bportal/formulare-leistungen/alleformulare/osseureg
Beachte:
ABER:
Über Option 2 = „Erstmalige Leistungserbringung“ lässt sich ein Datum der erstmaligen Leistungserbringung alternativ auch heute noch angeben (à voraussichtlich nutzbar bis zum 10.08.2021 – abgeleitet aus dem Umstand, dass auf S. 1. der Registrierungsprozedur abgefragt wird „Informationen spätestens am zehnten Tag des auf den Eintritt der Änderung folgenden Monats auf elektronischem Weg über die hierfür im Registrierungsportal bereit gestellten Formulare anzuzeigen sind“).
Somit sollte ein Registrierung zum 01.07.2021 für Umsätze des 3. Quartals im Rahmen der Sonderregel noch möglich sein!
Auch eine Anfrage beim BZSt bestätigt dies: „Wer es nicht zum 30. Juni schafft, sich für das OSS-Verfahren zu registrieren, etwa weil das neue ELSTER-Zertifikat noch nicht rechtzeitig da ist, kann sich rückwirkend trotzdem für das OSS-Verfahren anmelden. Hierzu muss im Registrierungsformular „auf Seite 5 bei den Angaben zum Registrierungsbeginn die Option “erstmalige Leistungserbringung” gewählt und als Datum der erstmaligen Leistungserbringung der 01.07.2021 eingetragen” werden, erklärt das BZSt hierzu. Bis „längstens” zum 10. August ist es möglich, sich noch rückwirkend zum 1. Juli anzumelden.“.
Betroffene UN sollten somit schnell handeln
ABER: vorher bitte prüfen, ob die Verwendung des OSS tatsächlich die richtige Lösung für das UN darstellt?
Antworten hierzu erhalten Sie hierzu u.a. in unserem onAIR-Seminar am 09.09.2021:
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