Wer als Arbeitgeber von den Folgen des Hochwassers im Juli 2021 betroffen und infolge dessen in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist, kann eine zinslose Stundung der SV-Beiträge bei den Krankenkassen beantragen.
Vorerst geht es um die SV-Beiträge für die Monate Juli bis September 2021. Hier können vom Hochwasser betroffene Arbeitgeber einen (formlosen) Antrag bei ihren Krankenkassen stellen.
Einerseits müssen die üblicherweise bei Stundungen erforderlichen Sicherheitsleistung nicht geleistet werden und andererseits werden Stundungszinsen nicht fällig.
Dass Arbeitgeber vom Hochwasser betroffen sind, muss belegt werden.
Dazu reicht:
✓ eine Bestätigung der Gemeinde/Stadt oder
✓ Bilder/Videos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind oder
✓ eine glaubhafte Erklärung, erhebliche finanzielle Schäden durch das Hochwasser erlitten zu haben.
Dieser Antrag kann zwar grundsätzlich formlos bei den Krankenkassen gestellt werden – muss jedoch schriftlich vorliegen (Brief, Fax, email etc).
Wenn betroffene Arbeitgeber trotz Antrag bereits eine Mahnung bekommen oder SV-Beiträge abgebucht wurden, ist es hilfreich, sich die Arbeitgeber – abmessen direkt vor Ort – bei der Krankenkasse melden, sodass diesen Vorgängen erste Priorität eingeräumt werden kann.