Wichtiger Hinweis zur Meldung am OSS-Verfahren: ACHTUNG erste Meldung OSS-Verfahren nur manuell möglich

Aufgrund technischer Schwierigkeiten bzw. noch nicht endgültiger Umsetzung wird die Meldung für das erste betroffene Quartal (Umsätze Juli – September 2021) bei der OSS-Meldung NICHT automatisch erfolgen können.

Weder über zB. upload-Dateien *csv o.ä. noch per Schnittstellenlösung. Auch die Datev-Schnittstelle wird nicht nutzbar sein.

  • wichtige Elemente des OSS wurden zu spät oder sogar noch gar nicht umgesetzt (auch in DE!)
  • einige Länder haben das Digitalpaket wohl erst jetzt in 09/2021 lokal umgesetzt (zB. CZ)
  • keine upload-Datei möglich, zB. csv …
  • keine automatische Schnittstelle möglich
  • die Daten müssen manuell eingetragen werden! = Online-Formulare BOP-Portal
  • gilt auch für Datev-Kunden …

Manuelle Meldung bedeutet händischer Eintrag in die Online-Formulare:

  • getrennt nach Dienstleistungen & Fernverkäufen
  • Mischumsätze? = getrennte Datenstruktur
  • Unterscheidung von Fernverkäufen aus DE und Fernverkäufe aus ausländischen (Amazon)-Lagern, wenn dies bei der Registrierung so angegeben wurde = zB. Amazon CEE und PAN EU Lager in Schritt 3 der Anmeldung „Angaben zu festen Niederlassungen und anderen Einrichtungen zur Lieferung von Waren“
  • differenziert nach Ort der Lagerstätten aus denen versendet wurde
  • Umsätze je Mitgliedstaat = Angabe zu Steuersätzen
  • separat für jedes betroffene EU-Land = Regelsteuersatz oder ermäßigt?
  • ggf. Unterteilung nach Abgangsland je Sendung (?) = nur gesamt je Land, nicht Einzeltransaktionen (immerhin … )
  • Hinweis zu GR: GR (Griechenland) ist als ISO-Abkürzung „EL“ ! = beim BZSt aber wohl „GR“ … im shop/Vorsystem als EL geschlüsselt? =Prüfung/Filterung – da ansonsten diese Umsätze ggf. gar nicht gemeldet werden …

Hierfür werden in der Praxis personelle Kapazitäten im Oktober eingeplant werden müssen …!

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