Die Führung eines Excel-Kassenbuchs entspricht generell nicht den GoB, da jederzeit Änderungen möglich sind und diese nicht nachvollzogen werden können.
Etwas Anderes kann sich ergeben, wenn das Excel-Kassenbuch mit der täglichen Buchhaltung in einem ordnungsmäßigen EDV-System festgeschrieben wird. Damit wird erreicht, dass Änderungen nachvollziehbar sind.
Sofern aufgrund des Geschäftsmodells bare Einnahmen ausgeschlossen sind oder Einnahmen ordnungsgemäß in einer elektronischen Registrierkasse erfasst werden, verbleibt zwar die prinzipielle Problematik im Rahmen von Excel. Jedoch dürfte es dann in der Praxis oftmals keine direkten Konsequenzen beim Einsatz von Excel zur Erfassung von Ausgabenbelegen geben. So hat aktuell das FG Münster (Urteil vom 29.04.2021, 1 K 2214/17) entschieden, dass die Verwendung von Excel kein Problem bei der Kassenführung darstellt, wenn solange trotzdem die Ordnungsmäßigkeit gesichert ist.
Details zu dieser Entscheidung erläutern wir Ihnen in unserem OnAir-Seminar