Aufgrund gesetzlicher Anpassungen hat das BMF mit Schreiben vom 12.08.2021 sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV überarbeitet und aktualisiert. Dabei werden auch Unsicherheiten für den Praktiker beseitigt – sehr zu begrüßen.
Dieses BMF-Schreiben war auch u.a. Gegenstand unserer Einführungsveranstaltung zum BLICKPUNKT LOHN am 15.10.2021.
In diesem Blickpunkt haben wir uns diesmal mit der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigt. Im ersten Teil hat Jürgen Schott das neue BMF-Schreiben vom 12.08.2021 dargestellt – und damit die Möglichkeiten der Arbeitgeber, sich eine steuerliche Förderung nach § 100 EStG abzuholen, wenn sie für die Arbeitnehmer eine BAV abschließen. Im zweiten Teil hat Jörg Romanowski das Problem der Zuschusspflicht ab 2022 zu alten BAV-Verträgen dargestellt – und auch die Lösungsansätze. Dabei geht es darum, dass ein Arbeitgeber die BAV seiner Mitarbeiter mit 15% bezuschussen muss, wenn er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge spart. Da das in der Praxis sehr oft der Fall ist, gibt es entsprechend viele Anwendungsfälle. Diese sollten nun für alle Teilnehmer rechtssicher und praxistauglich zu lösen sein.
Eine Aufzeichnung des 1-stündigen Webinares mit Frage-Antworten-Runde aus der Praxis gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=z2tNI6uN5DQ
Herzlichen Dank an alle, die diesmal dabei waren! Wir freuen uns auf Sie – am 15. November geht es weiter!
Zur Anmeldung: https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/blickpunkt-lohn/
Unsere Referenten: https://nautilus-akademie.de/unsere-referenten/