Berechnung der zumutbaren Belastung: Sind gesetzlich Versicherte gegenüber Beamten benachteiligt?

Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sogenannten beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst (BFH-Beschluss vom 01.09.2021, VI R 18/19).

Der Vorteil von Beamten, die geringere Krankheitskosten aus versteuertem Einkommen zu bezahlen haben, ergäbe sich nicht aus einer steuerlichen Belastungsentscheidung des Gesetzgebers. Die Privilegierung eines Beamten, der aufgrund der beihilferechtlichen Bestimmungen zum Teil höhere Aufwendungen für ärztliche Leistungen erstattet bekomme, als einem in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Steuerpflichtigen für diese Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip zustehen, resultiere vielmehr aus der Entscheidung des Gesetzgebers hinsichtlich des Umfangs der Sachleistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Es bleibt abzuwarten, ob der unterlegene Revisionskläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegt.

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