Immer wieder Thema in den Medien, die auch viele Mandanten von Steuerberatern lesen, ist die Quote fehlerhafter Steuerbescheide. Seit einigen Jahren soll diese Quote bei ca. einem Drittel liegen. Ganz egal, ob diese Quote exakt stimmt oder nicht, ist jeder einzelne fehlerhafte und damit rechtswidrige Steuerbescheid eines Mandanten einer zu viel.
Das Rechtsmittel der Wahl ist hierfür der Einspruch – doch das Einspruchsverfahren bietet Klippen, Fallen und Brennpunkte, wie z.B.
Damit Sie gut gerüstet in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt gehen, führen wir Sie im Rahmen eines Webinars (NAUTILUSonAIR) durch die aktuellen Brennpunkte des Einspruchsverfahrens.
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