Deutsche IST-Versteuerung unionrechtswidrig?
Mit Urteil vom 10.02.2022 – C-9/20 hat der EuGH die nationale IST-Versteuerung zum Gegenstand gehabt. Allerdings nicht in der konkreten Umsetzung des § 20 UStG – sondern die Gegenseite = der Leistungsempfänger als Vorsteuerabzugsberechtigter eines IST-versteuernden Leistungserbringers.
Dieses Urteil wird das deutsche Recht deutlich durcheinanderwirbeln. Unionsrechtlich hat der Vorsteuerabzug nämlich erst mit der Zahlung zu erfolgen! Der BFH hat nun die „Hausaufgabe“ bekommen diese Vorgaben für das deutsche UStG würdigen zu müssen. In letzter Konsequenz wird der Gesetzgeber reagieren müssen und hat § 15 UStG diesbezüglich anzupassen.
Aber: das Urteil hat auch positive Aspekte für betroffene Vorsteuerabzugberechtigte -dann, wenn der Vorsteuerabzug in der Vergangenheit falsch vorgenommen wurde und das FA diesen ggf. versagen möchte.
Wer zählt bei der Betriebsveranstaltung? Der tatsächlich anwesende oder der geplante Teilnehmer?
Laut BFH soll dies der anwesende Teilnehmer sein. Der bisher beim BFH unterlegene Arbeitgeber hat jetzt jedoch Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Man darf gespannt sein!
Neue Nutzungsdauer bei sog. „digitalen Wirtschaftsgütern“
Die FinVerw hatte mit BMF-Schreiben v. 26.02.2021 die Nutzungsdauer bei Software und Hardware „revolutioniert“😉.
Das BMF hat gerade neu in 2022 sein diesbezügliches Schreiben aktualisiert und wichtige Praxisfragen beantwortet!
Aus diesem Grunde wurde das Programm des onAIR-Live-Webinars „Aktuelles Steuerrecht Frühjahr 2022“ angepasst. Nutzen Sie die Chance auf die komprimierte und für Sie zeitsparende Zusammenfassung der neuen Aussagen.
Autor: Jürgen R. Schott