Jahresabschluss aktuell – Was ist neu?

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4. Corona-Steuerhilfegesetz – Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Der Regierungsentwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes wurde am 16.02.2022 vom Bundeskabinett beschlossen. 

Hiermit sollen steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise geschaffen werden. Dies betrifft z.B. 

  • die Verbesserung der Verlustverrechnung,
  • einen (zusätzlichen) steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte und
  • die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale,
  • die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie
  • die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen.

Im Rahmen unseres Seminars „Jahresabschluss“ werden die ebenfalls im Regierungsentwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes enthaltene Verlängerung der degressiven Abschreibung sowie der steuerlichen Investitionsfristen von § 7g und § 6b EStG besprochen.

Degressive Abschreibung

Die degressive AfA wird um ein Jahr verlängert und kann damit für im Jahr 2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter angewendet werden.

Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG und Reinvestitionsrücklagen nach § 6b ESTG

Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG und für Reinvestitionen nach § 6b EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert. Damit ergibt sich folgende Situation:

 Bildungsjahr                                                            Ablauf Investitionsfrist

2017 31.12.2022 (bislang)/     ➡️ ➡️ ➡️          Corona Steuerhilfegesetz: 31.12.2023

2018 31.12.2022 (bislang)‘/    ➡️ ➡️ ➡️          Corona Steuerhilfegesetz: 31.12.2023

Diese und vielen weitere interessante Themen für die Praxis besprechen wir in unserem Seminar „Jahresabschluss“.

Autor: Michael Scharwies

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