Erneut musste der BFH eine neue Fragestellung entscheiden: kann für statische Berechnungen eines Statikers eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG beansprucht werden?
Kurz und knapp = NEIN! und zwar auch dann nicht, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war.
Diese und andere Entscheidungen werden kompakt in unseren Zusatzterminen Einkommensteuererklärung 2021 – onAIR Webinar am 18.03.2022 und am 27.04.2022 beleuchtet.
Oder Sie nutzen unsere onLINE-Video-Variante (jederzeit abrufbar).
Autor: Jürgen R. Schott
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