Umsatzsteuererklärung 2021

Umsatzsteuererklärung 2021

Die Umsatzsteuererklärung 2021 ist von der Umsetzung des sog. Digitalpaketes geprägt.

Dies spiegelt sich zum Beispiel für die sog. Fernverkäufe (OSS-Verfahren?) auch in den Vordrucken wieder (siehe unten).

Daneben finden aber auch vorherige Änderungen ihren Niederschlag. So hat sich aktuell die FinVerw erst am 10.12.2021 zu den Änderungen der sog. quick-fixes beim Konsignationslager (§ 6b UStG)geäußert: BMF-Schreiben vom 10.12.2021: Anpassung der Regelungen zum Konsignationslager an EU-Vorgaben: Wer ist betroffen?

Kurzfassung:

  • Liegen die Voraussetzungen für die Konsignationslagerregelung vor (insbesondere, dass die Ware nach dem Transport in den anderen Mitgliedstaat innerhalb von 12 Monaten von dem bestimmbaren Abnehmer auch tatsächlich abgenommen worden ist), hat der liefernde UN in seinem Heimatstaat (Warenbewegungsbeginn-Staat) eine steuerbare, aber als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfreie Lieferung.
  • Er muss sich nicht im Bestimmungsmitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen.
  • Der Lieferer darf in seiner Rechnungen nur den Nettobetrag ausweisen.
  • Der Käufer muss in seinem Heimatstaat einen steuerbaren und i. d. R. steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen.
  • Der Vorsteuerabzug aus der Erwerbsteuer richtet sich nach den nationalen Regelungen und der Verwendungsabsicht.
  • Die Konsignationslagerregelung soll eine Vereinfachungsregelung für die betroffenen Unternehmer darstellen soweit die Bedingungen alle vorliegen, tritt dieser Vereinfachungseffekt auch ein.
  • Problem: es sind sehr viele notwendige Voraussetzungen zu erfüllen, sodass teilweise der Vereinfachungseffekt wieder verloren geht und auf die Betroffenen nicht unerhebliche Risiken zukommen.
  • WICHTIG: Es muss – schon bei Transport des Gegenstands in den anderen Mitgliedstaat – die USt-IdNr. des vorgesehenen Erwerbers aus dem Bestimmungsmitgliedstaat vorliegen.

Die konkreten Voraussetzungen werden im neuen UStAE 6b.1 durch das BMF zusammengefasst. Erfreulicherweise werden Beispiele gegeben.

Quelle BMF

Weiterführende Unterstützung:

Diese und weitere interessante Punkte sind Gegenstand des Seminars: Umsatzsteuer grenzüberschreitend: Auslandssachverhalte 2022 – 2 Tage onAIR Webinar am 04.05.2022 und 05.05.2022

 

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

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