Umsatzsteuerliche Besonderheiten durch Brexit für online-Händler
BREXIT, amazon und die Frage „Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten sollten Onlinehändler im Jahr 2022 kennen“?
Es hat ein wenig gedauert, nunmehr haben aber die Fiskalbehörden des UK und Deutschland Aussagen zum Warenhandel getroffen.
- Lieferungen von DE nach UK sind als steuerfreie Ausfuhrlieferungen zu erfassen.
- Die Warenwerte können Auswirkung auf die umsatzsteuerliche Erklärung haben.
- Für bestimmte Liefergegenstände können die marketplaces (amazon, ebay, zalando etc.) bei der Abführung der USt verantwortlich sein.
Dabei sind u.a. Frage zu beantworten wie „Ist der Warenwert des gesamten Warenkorbes oder der der einzelnen Gegenstände maßgebend?“
- Verkauf über eigenen onlineshop oder über marketplace?
- Nutzung sog. fullfillment-center.
- Wirkung der EUSt?
Was ist mit Nordirland? Hier unterliegen Lieferungen einem Sonderstatus – was bedeutet das?
Was ist mit Dienstleistungen – Reverse-Charge möglich?
Weiterführende Unterstützung
Sie oder Ihre Mandanten sind betroffen? Dann besuchen Sie unser Seminares: Umsatzsteuer grenzüberschreitend: Auslandssachverhalte 2022 – 2 Tage onAIR Webinar am 04.05.2022 und 05.05.2022
Hier werden alle notwendigen Hinweise gegeben und anhand von Fallbeispielen erläutert.
Autor: Jürgen R. Schott
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