520 € – Neue Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober

520 €: Neuer Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022

Der Gesetzgeber hat mit 520 € monatlich die Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022 neu definiert und dazu mit § 8 SGB Absatz 1a IV eine völlig neue Regelung getroffen:

8 Absatz 1a SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze

(1a) Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des Sozialgesetzbuchs bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.

Und was bedeutet das konkret für die Praxis?

  • Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird nicht mehr durch einen statischen Wert bestimmt, sondern dynamisch ausgestaltet.
  • Dadurch können künftig die Minijobber von künftigen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. Statt eine Arbeitszeitverkürzung zu vereinbaren, nehmen ihre Verdienstmöglichkeiten mit steigendem gesetzlichen Mindestlohn zu.
  • Arbeitgeber werden entlastet, da sie nicht mehr prüfen müssen, ob sich durch eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns Änderungsbedarf in Bezug auf die geringfügig entlohnt Beschäftigten ergibt.

Ergebnis

Bis zu 10 Stunden pro Woche x gesetzlicher Mindestlohn = immer geringfügig!

Welche Konsequenzen hat der neue Mindestlohn ab Oktober 2022 für die Praxis?

Beispiel

Die Mitarbeiterin B arbeitet im Unternehmen an 10 Stunden pro Woche für 12 €/Std seit dem 01.10.2022.

Ergebnis

Das ist ab dem 01.10.2022 mindestlohnkonform. Damit wird der neue Mindestlohn ab Oktober 2022 eingehalten und bei einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche wird auch die neue Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022 mit 520 € eingehalten.

Im Ergebnis ist hier ein Minijob zu melden und pauschal abzurechnen.

Fazit

Minijobber werden künftig bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes nicht mehr die Arbeitszeit reduzieren müssen, um weiterhin innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Das ist für die Minijobber einerseits ein finanzieller Vorteil und für die Lohnabrechner bedeutet das deutlich weniger Aufwand – gut so!

Frage

Darf die Geringfügigkeitsgrenze auch mal zulässig überschritten werden?

Auch das hat der Gesetzgeber – ebenfalls ab Oktober 2022 – neu geregelt und wird im nächsten Newsletter thematisiert. Bleiben Sie gespannt…

Die Nautilus-Akademie unterstützt Sie bei dieser Fragestellung und bei allen anderen Praxisproblemen, die im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze auftreten mit dem Seminar “Minijobber in der SV” intensiv!

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05.10.2022 von 09:00-13:00 für 149 € netto (177,31 € Brutto)

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München: 27.09.2022 von 09:00-13:00 für 149 € netto (177,31 € Brutto)

Stuttgart: 04.10.2022 von 09:00-13:00 für 149 € netto (177,31 € Brutto)

Autor: Jörg Romanowski
Vita und Seminare

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