Steuerliche Unterstützung vom Ukraine-Krieg Geschädigter
Mit Schreiben vom 17.März 2022 hat das BMF Stellung genommen zu der Frage:
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Das Schreiben beinhaltet u.a. Hinweise
- zur Berücksichtigung von Spenden – Nachweise?
- zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- zur Lohnsteuer, zB. Arbeitslohnspenden
- zu umsatzsteuerlichen Aspekte, zB. Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal, zur unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen oder Personal, zum Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung und zur unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum
- und sogar zur Schenkungsteuer
Das Schreiben kann hier heruntergeladen werden.
Autor: Jürgen R. Schott
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