Die geplante Fristverlängerung für beratende Steuerpflichtige soll kommen und das wäre auch besonders wichtig für alle Steuerkanzleien!
Der Bundestag hat die folgenden Fristverlängerungen für beratene Steuerpflichtige beschlossen 🎯:
- Veranlagungszeitraum 2020: 31.08.2022
- Veranlagungszeitraum 2021: 31.08.2023
- Veranlagungszeitraum 2022: 31.07.2024
- Veranlagungszeitraum 2023: 31.05.2025
- Veranlagungszeitraum 2024: 30.04.2026
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 10.06.2022 darüber beschließen. Dann bleibt zu hoffen, dass auch baldmöglichst die Verkündung erfolgt.
Für alle Mitarbeiter in den Steuerkanzleien würde sich dadurch der dringend benötigte Zeitaufschub ableiten – gut so!
Autor: Jürgen R. Schott
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