9€ – Ticket vs. Lohnsteuer

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9€-Ticket vs. Lohnsteuer

BMF-Schreiben

BMF aktuell: Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets

Durch das BMF-Schreiben soll die Rechtspraxis Klarheit über die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) während der Gültigkeitsdauer des 9-Euro-Tickets erlangen.

Anwendung in der Praxis – Beispiel

Es handelt sich bei den BMF-Vorgaben um eine vereinfachte Deckelungsregelung:

  • AN Clever hat monatlich Aufwand für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel iHv. 110 €
  • diese werden vom Arbeitgeber bezuschusst – steuerfrei gem. § 3.15 EStG und beitragsfrei nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 SvEV
  • für die Monate Juni, Juli und August 2022 nutzt Clever das sog. 9-Euro-Ticket

Variante A

Der Arbeitgeber bezuschusst für die Monate nur die 9 €, da die Steuerfreiheit auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gedeckelt ist.

Variante B

Der Arbeitgeber bezuschusst auch für die Monate Juni, Juli und August 2022 weiterhin die 110 € – steuerfrei, erlaubt lt. BMF

WICHTIG: bei Variante B gilt die Deckelungsregelung ebenso – die Vereinfachung gilt nur unterjährig.

Bei Abschluss des Lohnkontos und vor Versenden der LStB muss endabgerechnet werden

  • entweder wird spätestens bei der LSt-Anmeldung 12/2022 gedeckelt = Zuschuss nur steuerfrei iHv. 27 € = zu viel steuerfrei belassener Zuschuss muss in Höhe von (3x 110 € – 27 €) = 303 € korrigiert werden
  • oder es liegt iHv. 303 € steuerpflichtiger Arbeitslohn vor!

Hinweis:

Bescheinigt werden müssen die gesamten nach § 3 Nummer 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse im Kalenderjahr, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 EstG.

Abrufbar hier … BMF Schreiben

Autor: Jürgen R. Schott
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