Energiepreispauschale für die Lohnpraxis

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Fragen zur Energiepreispauschale für die Lohnpraxis

Wer? Wann? Wie? Gefahrenpunkte?

Es ist verkündet und somit amtlich – die Energiepreispauschale kommt!

Rechtsgrundlage

Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23. Mai 2022 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 27. Mai 2022

Umsetzung im Lohn

Für die Lohnabrechnungsstellen ergeben sich hierdurch spannende Fälle: Wer ist anspruchsberechtigt? Wann entsteht dieser Anspruch? Wie und durch wen erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale an Arbeitnehmer?

Es hört sich ganz simpel an – 300 € Pauschale für jeden = passt …

ABER

Das EStG erhält einen eigenen Abschnitt XV mit 11 Paragraphen zur Energiepreispauschale (§§ 112-122 EStG)! Dies alleine veranschaulicht die Wertigkeit der Thematik.

  • Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen.
  • Arbeitgeber haben (!Pflicht!) die Energiepreispauschale im September 2022 auszuzahlen – hierbei sind bestimmte Abläufe zu beachten.
  • Und: es wird einen neuen Großbuchstaben E geben.

Im nächsten Beitrag gibt es Informationen zu der Frage „Umsetzung bei Selbständigen, Steuerpflicht, Gefahrenpunkte“ – bleiben Sie gespannt 😉

Neugierig? Dann beachten Sie unser Angebot Blickpunkt SPEZIAL “Die Energiepreispauschale in der Praxis” – onAIR Webinar 

Blickpunkt SPEZIAL “Die Energiepreispauschale in der Praxis” – onAIR Webinar 19.08.2022

Blickpunkt SPEZIAL – Aufzeichnung onLine 

Und noch etwas…

Für Sie: unsere Rettungsringmethode = wir lassen Sie auch nach einem Seminar nicht alleine: Fragenservice, Wissensspeicher und Unterstützung bei Ihren praktischen Fällen – auch wenn es schwierig wird ❗

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG