Aktuelle Entscheidungen des BFH

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Aktuelle Entscheidungen des BFH

1.

Es ist in der Rechtsprechung sowie im Schrifttum geklärt, dass Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen zwecks Kinderbetreuung in der Regel nicht als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge (Grundfreibetrag, kindbedingte Freibeträge) und andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen sind.
BFH-Beschluss vom 27. April 2022, IX B 21/21

Zum Beschluss

Ausnahme: solche Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen!

2.

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 173a AO sind nur Schreib- oder Rechenfehler bei der Erstellung einer Steuererklärung erfasst. Fehler oder Unvollständigkeiten im Rahmen der Datenübertragung an das FA z.B. bei Abbruch der Internetverbindung oder Fehlern der genutzten Software werden von der Vorschrift nicht erfasst.
BFH-Beschluss vom 27. April 2022, IX B 57/21

Zum Beschluss

Hinweis: § 173a AO neu durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016. Anzuwenden ab 01.01.2017.

3.

Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen.
Der BFH beleuchtet den Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen unter Berücksichtigung diverser BVerfG-Beschlüsse – hier bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen.
BFH- Urteil vom 24. Februar 2022, III R 9/20 

Zum Urteil

4.

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. Hier: Umsätze eines Gästeführers in einem Museum. Was ist eine typische Museumsleistung?
BFH-Beschluss vom 15. Februar 2022, XI R 30/21 (XI R 37/18)

Zum Beschluss

5.

Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die Übertragung von Geldern vornimmt.
BFH- Urteil vom 26. Januar 2022, XI R 19/19 (XI R 12/17)

Zum Urteil

Seminarangebot

Die aktuelle Rechtsprechung des BFH nimmt die Nautilus-Akademie immer in der Seminarreihe “Aktuelles Steurerecht” in den Fokus:

Aktuelles Steuerrecht – zur Buchung geht es hier lang 🙂

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG