Energiepreispauschale für Selbständige

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Energiepreispauschale für Selbständige

Die Energiepreispauschale als komplexe Regelung für die Praxis.

Zum Originaltext

Wer? – Wann? – Wie? – Gefahrenpunkte?

Es ist verkündet und somit amtlich – die Energiepreispauschale kommt – auch für Selbständige! Es hört sich ganz simpel an – 300 € Pauschale für jeden und dann passt es … 🙂

ABER: 🤨

Das EStG erhält einen eigenen Abschnitt XV mit 11 Paragraphen zur Energiepreispauschale (§§ 112-122 EStG) udn dies alleine veranschaulicht die Wertigkeit der Thematik.
Im letzten Beitrag gab es Hinweise auf die Frage „Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber“.
Wichtig dabei: es erfolgt keine Vorfinanzierung durch die Arbeitgeber! Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt im September eine Verrechnung mit der Lohnsteuer-Anmeldung am 10. September für August 2022!

Energiepreispauschale für Selbständige

Gegenstand des heutigen Beitrags sind Fragen wie:

  • Was bedeutet dies für Selbständige?
  • WER? Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte
  • Die Berücksichtigung wird im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren erfolgen
  • Es erfolgen gar keine Vorauszahlungen?
  • Und nun?

Wichtig: es besteht Steuerpflicht für die Pauschale!
Es liegen kraft Gesetzes Einnahmen im Sinne des EStG vor! Erfassung bei Arbeitnehmern und allen anderen über … (= welche Einkunftsart wird maßgebend sein 😉)?

Welche Erklärungspflichten?

Zu prüfen ist, ob und welche Erklärungspflichten für die Einkommensteuererklärung bestehen.
Es gibt allerdings auch eine Ausnahme hierzu bei Bezug von Sozialleistungen.

Bestehen Gefahrenpunkte?

Ganz klar JA!
Kraft Gesetzes liegen Steuervergütungen vor und es sind die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung anzuwenden. Was dies genau bedeutet muss im Detail geprüft werden.

Rentner

Erhalten Rentner ebenfalls die Energiepreispauschale?
Nein, es sei denn es liegt ein Minijob vor.

Gestaltung mit Minijobs???

Apropos Minijob – lässt sich dies „gestalterisch“ nutzen? Inwieweit ist zu prüfen, ob ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis vorliegt?

Auch interessant: Eine erste Musterklage gegen Ungleichbehandlung bei der neuen Energiereispauschale ist bereits in Vorbereitung …

Arbeitgeber mit nur Minijobbern

Was ist aber, wenn der AG nur Minijobber beschäftigt und gar keine LSt-Voranmeldung abgibt? Bleiben Sie gespannt für unseren Blichpunkt.

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Autor: Jürgen R. Schott
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