Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung

Für alleinerziehende Eltern besteht nach § 24b EStG die Möglichkeit einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 € zzgl. 240 € für jedes weitere Kind steuerlich geltend zu machen.

Tatbestandsvoraussetzungen

sind hierfür, dass
• ein oder mehrere Kinder zum Haushalt des alleinerziehenden Elternteils gehören und
• dem alleinerziehenden Elternteil für diese/s Kind/er ein Kinderfreibetrag oder ein Anspruch auf Kindergeld zusteht.

Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ist unter der Adresse anzunehmen, unter der das Kind gemeldet ist.

Wer ist alleinstehend?

Der beantragende Elternteil gilt als alleinstehend, wenn

  • die Voraussetzungen für das Splitting-Verfahren nicht vorliegen,
  • er verwitwet ist und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person gebildet wird, es sei denn es handelt sich bei diesen Personen um Kinder für die der alleinerziehende Elternteil einen Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat.

Aktuelle Rechtsprechung

Nunmehr hatte der BFH mit Urteil vom 28.10.2021, III R 17/20 über folgenden Fall zu entscheiden:

Sachverhalt

Ein Ehepaar/Elternpaar ließ sich scheiden und jeder der Ehegatten reichte für den Zeitraum des Trennungsjahres jeweils eine Einzelveranlagung beim Finanzamt ein. Zudem beantragte der Ehegatte und Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind nach der Trennung gemeldet war, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG. Das Finanzamt erkannte diesen nicht an, da von der Möglichkeit des Splitting-Verfahrens Gebrauch gemacht wurde.

Entscheidung

Der BFH entschied zu Gunsten des Elternteils und damit für den Ansatz des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG im Trennungsjahr. Einzeln veranlagte Ehegatten sollen den Entlastungsbetrag zwar nicht in Anspruch nehmen können, dies gelte indes nicht für Ehegatten im Trennungsjahr, da der Gesetzgeber diese Elternteile nicht vom Abzug ausschließen will. In diesem Fall erfolgt eine zeitanteilige Gewährung für die Monate, in denen die Voraussetzungen des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG vorliegen. Dies ist der Zeitpunkt der Trennung.

Weiterführende Unterstützung

Die Nautilus-Akademie unterstützt Sie bei dieser aktuellen Fragestellung und bei allen anderen brandaktuellen Praxisproblemen, Rechtsprechungsentwicklungen und Verwaltungsanweisungen, die in der Tagespraxis auftreten.
Seminarangebot
Aktuelles Steuerrecht Sommer 2022 – onAIR & onTour  – hier geht es zur Buchung 🙂

Autor: Martin Mann
Vita und Seminare

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter. 
NEWSLETTERANMELDUNG