Heute mit 500 € sv-pflichtig – was gilt hier ab Oktober 2022?
Wer heute mit zum Beispiel 500 € sv-pflichtig ist, hat sich wahrscheinlich bewusst gegen den Minijob entschieden. Was müssen solche Mitarbeiter ab Oktober 2022 beachten? Der Gesetzgeber hat hierzu mit dem neuen § 134 SGB IV eine Bestandsschutzregelung im Zusammenhang mit der Anhebung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro geschaffen.
Was gilt bis zum September 2022?
Wer noch heute regelmäßig mehr als 450 € im Monat verdient, ist damit kein Minijobber mehr und unterliegt der SV-Pflicht. Das kann im Einzelfall sehr gewollt sein. Immer dann, wenn man für wenig Beiträge jedoch einen eigenen SV-Schutz benötigt, zum Beispiel weil die Familienversicherung nicht möglich ist.
Beispiel
Frau D hat seit Jahren einen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft mit einem Gehalt von 500 €. Damit unterliegt sie der SV-Pflicht – und hat einen eigenen SV-Schutz.
Erweiterung
Ab Oktober wird die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € im Monat angehoben.
Frage
Welche Optionen hat Frau D jetzt?
Was gilt ab Oktober 2022?
Alternative A
Frau D bleibt gemäß § 134 SGB IV weiterhin sv-pflichtig – auch mit nur 500 € = Übergangsrecht. Das gilt bis maximal zum 31.12.2023.
Alternative B
Frau D könnte jedoch auch erreichen, dass Sie ab Oktober 2022 als Minijobberin abgerechnet wird. Dazu muss sie
- einen Befreiungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Arbeitslosenversicherungspflicht und
- einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht stellen.
Fazit
Der Gesetzgeber hat zum Glück für solche Mitarbeiter ein Übergangsrecht geschaffen. Das war so auch zu erwarten. Interessant ist, dass dieses Übergangsrecht zeitlich stark eingegrenzt ist – befristet bis zum 31.12.2023.
Ob solche Arbeitnehmer tatsächlich ab Oktober 2022 lieber auf diesen SV-Schutz verzichten und sich davon auf Antrag befreien lassen, muss die Praxis zeigen.
Frage
Wie wirkt sich die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022 auf die zulässigen Einkommensgrenzen bei der Familienversicherung aus?
Auch das hat der Gesetzgeber – ebenfalls ab Oktober 2022 – neu geregelt und wird im nächsten Newsletter thematisiert. Bleiben Sie gespannt.
Seminarangebot
Autor: Jörg Romanowski
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