Neue Einkommensgrenze für die Familienversicherung ab Oktober 2022

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Neue Einkommensgrenze für die Familienversicherung ab Oktober 2022

Welche Einkommensgrenze gilt für die Familienversicherung ab Oktober 2022? Schließlich gilt: Wer in die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei kranken- und pflegeversichert sein möchte, muss unter anderem eine Einkommensgrenze einhalten.

Bisherige Regelung für die aktuelle Einkommensgrenze für die Familienversicherung

Derzeit gilt hier, dass ein Einkommen bis zu 1/7 der Bezugsgröße (2022 = 470 € im Monat) unschädlich ist und das schließt die Minijobs automatisch mit ein.

Rechtsfrage

Ab Oktober 2022 wird die Geringfügigkeitsgrenze – wie schon in den Beiträgen zuvor dargestellt – auf 520 € im Monat steigen. Wird dann ein Minijob mit bis zu 520 € schädlich für den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung sein?

Rechtliche Regelung für die neue Einkommensgrenze für die Familienversicherung ab Oktober 2022

§ 10 Absatz 1 Nr 5 SGB V i.d.F. ab Oktober 2022
für Familienangehörige, die eine geringfügige Beschäftigung … ausüben, ist ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig.

Konsequenzen für die Praxis

Ab Oktober 2022 wird kein konkreter Betrag mehr als Einkommensgrenze bei der Familienversicherung genannt. Dann wird nur noch allgemein als unschädliche Einkommensgrenze die neue Geringfügigkeitsgrenze genannt.
Damit wird sichergestellt, dass alle geringfügig Beschäftigten, die die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen, diese auch erhalten.

So wird vermieden, dass eine geringfügige Beschäftigung wegen des Überschreitens der Einkommensgrenze in der Familienversicherung nicht aufgenommen wird. Dies entspricht der arbeitsmarktpolitischen Funktion der geringfügigen Beschäftigung, einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen.

Beispiel A

Sachverhalt
Frau G hat einen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft ab dem 01.10.2022 mit 10 Stunden pro Woche und 12 € pro Stunde = 520 €.
Lösung
Ein Minijob mit einem regelmäßigen Gehalt von nicht mehr als 520 € im Monat ist für die Familienversicherung unschädlich😊.

Beispiel B

Sachverhalt
Frau H ist Hausfrau und erzielt seit Jahren Einkommen aus V&V🤑 in Höhe von monatlich 500 €.
Lösung
Ein regelmäßiges Einkommen von mehr als 470 € im Monat (= 1/7 der Bezugsgröße in 2022) ist für die Familienversicherung bis September 2022 schädlich😢. Ab Oktober 2022 ist dieses Einkommen für die Familienversicherung weiterhin schädlich, da das Einkommen nicht aus der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung resultiert😢.

Überlegung ab 2024

Sollte der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2024 erneut angehoben werden auf zum Beispiel 12,40 € (= fiktive Annahme), würde auch die Geringfügigkeitsgrenze steigen auf dann 537,33 €.
Dann wäre die Familienversicherung bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen von 537,33 € möglich – KLASSE!

weiterführende Informationen

Hierzu haben wir folgendes Seminarangebot: Minijobber in der SV – am 05.10.2022

Dieses Seminar kann – für alle, die den Termin nicht wahrnehmen konnten – auch noch im Nachgang als Aufzeichnung gebucht werden. Hier geht es zur Buchung!

Autor: Jörg Romanowski
Vita und Seminare

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