Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden erneut verlängert
Die Bunbdesregierung plant derzeit eine erneute Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld (= KUG) bis zum 30.09.2022.
Was wird verlängert?👍
Dazu wurde die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) geschaffen. Folgende Erleichterungen beim KUG bleiben also bis 30.09.2022 erhalten:
- KUG soll nun bis zum 30.09.2022 weiterhin gezahlt werden, wenn mindestens 10 % (anstelle der 1/3-Hürde) der Beschäftigten eines Betriebs vom Arbeitsausfall betroffen sind.
- Minusstunden sollen weiterhin zur Vermeidung von Kurzarbeit nicht aufgebaut werden.
Was wird NICHT verlängert?⚠️
Die pandemiebedingten Sonderregelungen laufen jedoch zum 30.06.2022 aus!
- Konkret betrifft das die höheren Leistungssätze,
- die verlängerte Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten
- die Einbeziehung der Leiharbeiter.
Das Bundeskabinett trägt damit der Tatsache Rechnung, dass pandemiebedingte Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben wurden. Derzeit erwartet das Bundeskabinett keine Verschärfung der pandemischen Situation (Lockdown). Darüber hinaus erholt sich der Arbeitsmarkt aktuell.
Fazit: die Erleichterungen beim KUG werden nicht mehr wie anfänglich benötigt und werden schrittweise abgebaut.
Autor: Jörg Romanowski
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