Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter … oder VAT in the Digital Age
So die offizielle Bezeichnung einer Initiative der EU-Kommission. Nachdem zum 01.07.2021 das „Digitalpaket“ umgesetzt wurde (Stichwort OSS-Verfahren), folgen nun weitere Schritte.
Überblick
Die Reformen betreffen:
- Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung für grenzüberschreitende B2C- und B2B-Transaktionen,
- Harmonisierung von Live-Transaktionsberichten und elektronischer Rechnungsstellung – sog. e-Invoicing,
- Einbeziehung digitaler Marktplätze in die Mehrwertsteuererhebung und
- eine voraussichtliche Umsetzung ist für Ende 2024 oder 2025 vorgesehen.
Im Ergebnis stehen 3 Reformen zur Verbesserung der Effizienz der Mehrwertsteuer an.
1. Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung in der EU; Erweiterung von OSS auf alle B2C und bestimmte B2B
Nach der Einführung des One-Stop-Shops (OSS) zum 1. Juli 2021 kann dieser erweitert werden, um weitere grenzüberschreitende B2C- und alle / alle B2B-Transaktionen (z Mehrwertsteuerregistrierungen und Steuererklärungen.
2. Anforderungen an die digitale Berichterstattung; E-Rechnung
Welche Möglichkeiten gibt es, die Digitalisierung von Transaktionsmeldungen zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren? Die EU prüft: Kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC), elektronische Rechnungsstellung, Live-Berichterstattung; oder Periodic Transaction Controls (PTC)-Rechnungslisten. Auch auf Länder-, EU- oder Hybrid-Ebene.
Hinweis: Kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) ist ein zentraler Punkt bei der Umsetzung, so werden bereits in Italien und Frankreich zwingende e-Invoicing-Systeme eingesetzt. Spanien wird demnächst die UN dazu verpflichten.
3. Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformökonomie
Wie können die EU-Mitgliedstaaten ihre Steuersysteme an die neue Rolle der elektronischen Schnittstellen anpassen – Plattformen und Marktplätze, die es Millionen von Privatpersonen erstmals ermöglicht haben, Dienstleistungen und Waren anzubieten? Wie sollte die Mehrwertsteuerrichtlinie geändert werden, um die neue Dynamik zu erfassen, die in der Gig- und Sharing-Ökonomie entsteht, einschließlich der Auferlegung vollständiger Umsatzsteuerpflichten für Lieferanten auf Plattformen wie beim E-Commerce-Paket von 2021 für Waren?
Es bleibt spannend.
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- was ist neu seit 01.07.2021
- was ist der innergemeinschaftliche Fernverkauf?
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- und wie funktioniert es nicht? 😉
- weiterhin lokale Registrierungen in der Union notwendig: e-commerce über amazon und andere Plattformen
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Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare
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