Sind Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechenbar?

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Sind Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechenbar?

Praxisfragen❓:

  • In der Praxis stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, ob die den Arbeitnehmern gewährten Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechenbar sind.
  • Anders ausgedrückt: erfüllen Sachbezüge den Mindestlohnanspruch?

Das das nicht nur eine arbeitsrechtliche Frage ist, die im Zweifel – mangels Kläger – gar nicht erst vor Gericht landet, zeigt folgendes Urteil aus der Sozialversicherung. Auch hier stellte sich im Rahmen einer Betriebsprüfung der DRV ⚠️ die Frage, ob Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechenbar sind.

Eins vorweg: der Betriebsprüfer hatte das verneint und damit einen Phantomlohnbescheid in Höhe von ca. 15.000  erlassen.

Zu Recht?

Betriebsprüfung der DRV und die Frage: Sind Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechenbar:

Neben anderen Punkten hatte die DRV im Rahmen einer Betriebsprüfung auch beanstandet, dass bei diversen Mitarbeitern der Mindestlohn in den Jahren 2017 und 2018 unterschritten worden sei, da Sachbezüge auf den Mindestlohn angerechnet wurden.

Das stellte sich in der Praxis ungefähr wie folgt dar:

Beispiel

Der Arbeitnehmer A bekommt als Kellner in der Gastronomie des Unternehmers U für eine 40-Stundenwoche ein Gehalt von 1.500 € brutto. Weiterhin gewährt U dem A Kost und Logis in Höhe von 350 € brutto monatlich.

Problem

Ein mindestlohnkonformes Gehalt wird derzeit bei einer 40 Stundenwoche erst ab einem Brutto von 1.811,30 € erreicht (40 Stunden x 13/3 = 173,33 Stunden x 10,45 €).

U zahlt jedoch als Barbezug nur ein Brutto von 1.500 €.

U rechnet damit für 311,30 € monatlich die Sachbezüge auf den Mindestlohn an. Das ist rechtlich nicht zulässig

Konsequenz in Betriebsprüfung der DRV

Der Prüfer der DRV wird diese monatliche Differenz (= 311,30 €) nehmen und als Phantomlohn (= geschuldeter Barbezug nach MiLoG) verbeitragen (x 40% = 142,52 €).

Dagegen richtet sich Klage und Beschwerde.

Urteil zur Frage: Sind Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechenbar:

  • LSG-Bayern Beschluss vom 28.02.2022 – L 7 BA 1/22 B ER

 Leitsatz

  • Sachbezüge sind bei der Berechnung des Mindestlohnes nicht zu berücksichtigen.

Das Gericht gab also der DRV Recht.

Das ist insbesondere dann ein schwerwiegendes Problem, wenn es um Minijobber geht, die bereits an der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben und die nun sv-pflichtig werden.

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Quelle: Urteil des Bayerischen LSG

Autor: Jörg Romanowski
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