Grundsteuerreform: Bundesmodell & Länderöffnungsklausel
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Gesetzgeber ein Bundesmodell zum Grundsatz gemacht und über eine Länderöffnungsklausel Raum für individuelle Lösungen gelassen.
Grundsteuerreform: Bundesmodell
Im Rahmen der Grundsteuerreform richtet sich die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte grundsätzlich nach dem „Bundesmodell“. Dieses Bundesmodel findet Anwendung in folgenden Bundesländern
- Berlin,
- Brandenburg,
- Bremen,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Nordrhein-Westfalen,
- Rheinland-Pfalz,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen.
Darüber hinaus wird im Saarland und in Sachsen das Bundesmodell mit modifizierten Messzahlen angewendet.
Grundsteuerreform: Länderöffnungsklausel
Im Rahmen der Grundsteuerreform ermöglicht die Länderöffnungsklausel den Bundesländern, abweichende Rechtsgrundlagen für die Ermittlung Grundstückswerte zu schaffen. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, von dieser Klausel Gebrauch zu machen
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist in der Wissenschaft nicht unumstritten und wird nicht einheitlich beurteilt. Vor diesem Hintergrund wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Grundsteuer durch eine Grundgesetzänderung abgesichert (Art. 72, 105 und 125b GG).
Zugleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Abs. 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet.
Grundsteuerreform – Weiterführende Unterstützung
Die Nautilus-Akademie unterstützt Sie bei aktuellen Fragestellungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in der Kanzleipraxis. Wir helfen Ihnen mit Checklisten:
- Welche Unterlagen sind für die Erstellung der Feststellungserklärung erforderlich?
- Welche Angaben müssen von den Mandanten geliefert werden?
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen rechtlich und praktisch auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der „neuen Grundsteuerreform“.
Seminarangebot zur Grundsteuerreform
Juli: DIE ERKLÄRUNG DES GRUNDSTEUERWERTES IN DER KANZLEIPRAXIS IM JULI – ONAIR WEBINAR AM 20.07.2022
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September: DIE ERKLÄRUNG DES GRUNDSTEUERWERTES IN DER KANZLEIPRAXIS IM SEPTEMBER- ONAIR WEBINAR AM 14.09.2022
Oktober: DIE ERKLÄRUNG DES GRUNDSTEUERWERTES IN DER KANZLEIPRAXIS IM OKTOBER- ONAIR WEBINAR AM 12.10.2022
Autor: Martin Mann
Vita und Seminare
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