Hinweispflichten vs. Beratung in SV-Fragen

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Hinweispflichten vs. Beratung in SV-Fragen

Was darf/muss in der Steuerkanzlei bei der Betreuung einer GmbH im Lohn beachtet werden?

In der Praxis werden sich in der Steuerkanzlei wahrscheinlich recht oft die Fragen gestellt:

  • Welche Hinweispflichten im Lohn bestehen gegenüber einer GmbH❓
  • Dürfen Steuerberater die GmbH in sv-rechtlichen Fragen beraten❓
  • Könnte eine Steuerkanzlei bei Abrechnungsfehlern haftbar gemacht werden❓

 

So sieht übrigens ein leider recht häufig vorkommender Anwendungsfall in der Praxis aus:

Prüfungsschwerpunkt bei der DRV

Die sv-rechtliche Beurteilung der Tätigkeit solcher Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH haben die Prüfdienste der DRV in ihren Fokus gerückt und solche Bescheide. Es kommt in der Praxis tatsächlich häufig zu sv-rechtlichen Fehlbeurteilungen⚠️. Diese werden von Prüfern der DRV gezielt aufgedeckt und daraus resultieren mitunter sehr teure Beitragsbescheide (siehe oben).

Nun könnte eine Steuerkanzlei ja sagen: „das ist nicht mein Problem!“ Schließlich sind Steuerberater zur Beratung in sv-rechtlichen Fragen nicht befugt und das ist sogar unstreitig!

Allerdings stellt sich dann die Frage,

  • ob dann mehr oder weniger Wunschabrechnungen im Lohn (stets beitragsfrei) zulässig sind und
  • was passiert im Falle solcher teurer Beitragsbescheide im Nachgang zwischen Steuerkanzlei und Mandantin???

Hinweispflichten vs. Beratung in SV-Fragen – Haftungsfalle

➜Das OLG Hamm musste in einem Haftungsfall diese Fragen beantworten. Tatsächlich bekam die GmbH Recht und die Steuerkanzlei wurde zur Zahlung von 105.846,80 € an die (ehemalige) Mandantin verurteilt.

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Warum das Gericht so entschieden hat und wie Steuerkanzleien sich schützen, erfahren Sie in unserem Seminar: „Gefahrenpunkt: Hinweispflichten /Haftungsfragen der Steuerkanzlei bei der Betreuung der GmbH im Lohn”.

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Quelle: Urteil OLG Hamm

Autor: Jörg Romanowski
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