Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll es eine Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen (= Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen) auf den
➜ 30.6.2023 geben.
Die Fristverlängerung soll
gelten.
Die Nautilus-Akademie unterstützt Sie bei allen aktuellen Fragestellungen wie auch dieser und bei allen anderen brandaktuellen Praxisproblemen, Rechtsprechungsentwicklungen und Verwaltungsanweisungen, die in der Tagespraxis auftreten mit der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2022.
Kontakt
Nautilus Akademie
Navigation
Information
Ⓒ Copyright 2022 NAUTILUS Fortbildung Recht & Steuern GmbH. Mit freundlicher Unterstützung von SOMAX Kanzleimarketing & ALL-ABOUT Designs.