Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen

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Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen

Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll es eine Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen (= Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen) auf den

30.6.2023 geben.

Die Fristverlängerung soll

  • sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe)
  • als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV)

gelten. 

Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen – Überblick

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