Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen
Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll es eine Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen (= Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen) auf den
➜ 30.6.2023 geben.
Die Fristverlängerung soll
- sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe)
- als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV)
gelten.
Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen – Überblick
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