Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw
Rechtsgrundlagen
In der Praxis macht der Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW immer wieder Schwierigkeiten. Was sagt das Gesetz dazu❓
Nach § 7g Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nur in Anspruch genommen werden, wenn
- ein begünstigtes Wirtschaftsgut
- bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres
- vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung (§ 7g Absatz 6 Nummer 2 EStG).
➜ Dadurch können Steuerpflichtige einen IAB und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG nur in Anspruch nehmen, wenn abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht zu mehr als 10 % der Gesamtnutzung zu privaten Zwecken genutzt werden.
Praxisprobleme beim Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW
Dies führt insbesondere bei Pkw in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten, den betrieblichen und privaten Nutzungsanteil nachzuweisen. Wie funktioniert das prüfungssicher❓
Lösungsmöglichkeiten
Als Beweismittel für den Anteil der privaten Nutzung eignet sich zweifelsfrei ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch grundsätzlich am besten.
⚠️Problem: Die Finanzverwaltung drängt zu dem Ansinnen, dass das am besten geeignete Beweismittel auch das einzig wahre sein sollte.
Aktuelle Rechtsprechung zum Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW
Der Bundesfinanzhof hat jüngst mit Urteil vom 16.03.2022, VIII R 24/19 entscheiden, dass
➜die Anerkennung von IAB und Sonderabschreibung auch ohne Vorlage eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs möglich sei.
➜Das Vorlegen anderer Beweise sei zulässig, da es keine Vorschrift zur Beschränkung der Beweismittel auf Fahrtenbücher gibt.
Wie gehen Sie damit in der Praxis um❓Wie wenden Sie diese Rechtsprechung rechtssicher an❓
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