Eckpunkte für ein Inflationsausgleichgesetz
Der Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10. August 2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Folgendes ist zu erwarten:
Erhöhung Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird zum 01.01.23 um 285 € angehoben und zum 01.01.2024 um weitere 300 €.
2022 | 2023 | 2024 | |
bisher | 10.347 € | 10.347 € | 10.347 € |
neu | 10.632 € | 10.932 € |
☞ Für den Fall der Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.
☞ Die Erhöhung soll schon für Zwecke der Vorauszahlungen und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt werden.
Anpassung des Unterhaltsabzugshöchstbetrags (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG)
Der Unterhalthöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 € auf 10.347 € angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen werden automatisiert
Bekämpfung der Kalten Progression
Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll
- 2023 bei 61.972 € statt bisher 58.597 € greifen,
- 2024 soll er ab 63.515 € beginnen.
Darstellung anhand der EV | 2022 | 2023 |
Eingangssteuersatz | 10.348 – 14.926 € | 10.633 € – 15.786 € |
Progression | 14.927 € – 58.595 € | 15.787 € – 61.971 € |
Spitzensteuersatz (42 %) | 58.597 € | 61.972 € |
Reichensteuer (45 %) | 227.826 € | 277.826 € |
Erhöhung der Kinderfreibeträge
Die Kinderfreibeträge werden rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum erhöht. Damit ergeben sich folgende Beträge:
je Elternteil | 2022 | 2023 | 2024 |
bisher | 2.730 € | 2.730 € | 2.730 € |
neu | 2.810 € | 2.880 € | 2.994 € |
Erhöhung des Kindergeldes
In diesem Zuge wird auch eine Erhöhung des Kindergeldes vorgenommen.
mtl. | Kind 1 und 2 | Kind 3 | Kind 4 |
2022 | 219 € | 225 € | 250 € |
2023 | 227 € | 227 € | 250 € |
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Quelle: BMF