Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Belastung des Gesellschafterkontos
Aktuelle Rechtsprechung
Sachverhalt:
Der BFH musste jüngst zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Belastung des Gesellschafterkontos entscheiden. Worum ging es?
Sachverhalt:
Bob ist als Dachdeckermeister an der Baumeister GmbH beteiligt. Im Streitfall führte die B-GmbH im Auftrag von Bob Reparaturarbeiten durch.
Die dafür angemessen in Rechnung gestellten Beträge wurden durch Aufrechnung mit dem Gesellschafter-Verrechnungskonto verrechnet.
Entscheidung des BFH
☞ Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird.
☞ Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter-Verrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH genügt den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungsvorgang nicht ⚠️.
Praxisbezug
- Es bleibt dabei, die unbare Zahlung über ein Kreditinstitut ist formelle Voraussetzung für die Steuerermäßigung (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Die Aufrechnung mit dem Gesellschafter-Verrechnungskonto führt zu keiner anderen Lösung.
- Durch die Entscheidung wird klargestellt, dass es sich um ein Konto in Form eines Bankkontos handeln muss.
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Quelle: BFH v. 09.06.2022 – VI R 23720