Gemeinnützige Organisationen beim Betrieb von PV-Anlagen

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Gemeinnützige Organisationen beim Betrieb von PV-Anlagen

Gemeinnützige Organisationen beim Betrieb von PV-Anlagen haben grundsätzlich auch steuerliche Pflichten. Zu viele? 💶

Die Vertreter der norddeutschen Länder sind sehr wohl der Meinung und haben jüngst im Bundesrat steuerliche Erleichterungen für die Einkünfte angeregt, die gemeinnützigen Organisationen aus dem Betrieb von PV-Anlagen entstehen.

☞Die norddeutschen Länder

  • Bremen,
  • Hamburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern und
  • Schleswig-Holstein

machen sich in diesem Zusammenhang dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer PV-Anlage steuerlich stärker zu unterstützen. Dafür soll im Jahressteuergesetz 2022 folgender Regelungsinhalt aufgenommen werden:

Geplante Neuregelung im JStG 2022

Grundsatz (bisherige Regelung)

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 € im Jahr, so unterliegen diese der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer⚠️.

Änderungsantrag (angestrebte Neuregelung)

Die angeregte Neuregelung soll sicherstellen, dass die Einnahmen aus der PV-Anlage bei gemeinnützigen Organisationen nach Überschreitung der 45.000 € Grenze ohne steuerliche Relevanz ist.

In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000 € Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind.

☞Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

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Quelle: JStG2022