Die Energeipreispauschale für Studierende kommt
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mit Datum 25. Januar 2023 eine FAQ-Datei zur Verfügung gestellt und klärt damit hinsichtlich der Energiepreispauschale für Studierende auf.
Hier ein Auszug aus den wichtigsten Infos
- Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen.
- Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester.
- Nicht antragsberechtigt sind Gasthörerinnen und Gasthörer.
- Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.
- Die EPP bekommen Studierende “doppelt”, wenn sie diese als Beschäftigte bereits im September 2022 von ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
☞ Antragstellung bei? Bund und Länder bereiten intensiv eine neue digitale Antragsplattform vor.
☞ Wann wird ausgezahlt? Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres starten, also noch in diesem Winter.
☞ Steuerpflicht? Die Einmalzahlung wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.
☞ Ausländische Studierende auch? Ja, auch sie können die Einmalzahlung beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Ausreichend für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist die für einen einsemestrigen Studien- oder Schulaufenthalt übliche Aufenthaltsdauer.
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Quelle: FAQ vom BMBF
Autor: Jörg Romanowski
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