Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

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Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Mit Datum vom 27.01.2023 hat das BMF das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft neu herausgegeben.

Der letzte Stand dieses Merkblattes war aus 2009! Eine Überarbeitung und Aktualisierung ist somit mehr als begrüßenswert.
Die Rasanz der umsatzsteuerlichen Änderungen ist Ihnen bekannt 😉

Wesentliche Inhalte des Merkblattes zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Dargestellt werden die Klassiker:

  1. Entstehung der Steuer
  2. Abgrenzung Teilleistungen
  3. Abgrenzung Werklieferung / Werkleistung
  4. Besonderheiten bei Voraus- und Abschlagszahlungen
  5. Abgrenzung zum ertragsteuerlichen Steuerabzug bei Bauleistungen
  6. Ausstellung von Rechnungen und Vorsteuerabzug
  7. Übergang der Steuerschuld – Reverse-Charge-Verfahren
  8. Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Erfreulicherweise werden Beispiele gegeben.
U.E. ist das Merkblatt ein gutes Instrument, um den betroffenen Mandanten noch einmal allgemein zur Thematik zu informieren und auch mit dieser (dokumentierten!) Information eine gewisse Enthaftung zu erreichen.

Hieraus ergeben sich Folgefragen für die Praxis, die zB. Gegenstand unseres Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht Frühjahr 2023 sind.

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Quelle: Merkblatt BMF

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

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