PV-Anlage und USt – Anzahlungsrechnung

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

PV-Anlage und USt – Anzahlungsrechnung

Wie sieht es bei einer PV-Anlage mit der USt auf die Anzahlungsrechnung aus?

Bereits in unserem Blogbeitrag vom 25. Januar 2023 „PV-Anlagen bereits ab 2022 steuerfrei“ haben wir Ihnen einen ersten Überblick zur Neuregelung der PV-Anlagen ab 2023 gegeben.

PV-Anlage und USt – Anzahlungsrechnung schon in 2022 – Lieferung der PV-Anlage erst in 2023

Immer öfter wird die Frage aufgeworfen, dass die PV-Anlage bereits vor 2023 bestellt war und eine Anzahlung erfolgt ist (Rechnungsausweis 19%), die Lieferung aber erst ab dem 01.01.2023 erfolgen wird – somit in der Anwendung des neuen Nullsteuersatzes. Was nun❓

Lieferung der PV-Anlage in 2022 – Installation erst in 2023

Dasselbe Problem stellt sich auch, wenn die „Lieferung“ der Anlage noch in 2022 war, aber die endgültige Installation erst in 2023 (= Abnahme).

☞Maßgebend für die umsatzsteuerliche Leistungsausführung und damit für die Entstehung der USt, ist die Ausführung der Leistung.

☞Folglich ist in den vorgenannten Fällen die endgültig erbrachte Leistung in 2023 maßgebend.

☞Es ist der Nullsteuersatz 0% USt anzuwenden.

☞Abschlagszahlungen teilen das Schicksal der endgültig erbrachten Leistung.

Rechtsfolgen daraus

⚠️Wurden vor dem 1.1.2023 Entgelte oder Teilentgelte für Leistungen vereinnahmt, die nach dem 31.12.2022 erbracht werden, ist darauf insgesamt der nach dem 31.12.2022 geltende Umsatzsteuersatz von 0 % zu berechnen.
⚠️Die Anzahlungsrechnungen sind zu berichtigen auf ebenfalls 0% USt

  1. Dies kann durch tatsächliche Korrektur der ursprünglichen Anzahlungs (oder auch Endabrechnungen) passieren
    oder
  2. durch Berücksichtigung in den Schlussrechnungen 2023

⚠️Ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger muss auch die Vorsteuer berichtigen.

Weiterführende Unterstützung

Hieraus ergeben sich Folgefragen für die Praxis, die Gegenstand unseres Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht Frühjahr 2023 sind. zB: richtiger Umgang mit Anzahlungs- und Schlussrechnungen bei der PV-Anlage.

Interessiert? = Buchen Sie hier!

Hinweis zum “Blickpunkt Steuern”:

Im Laufe des Jahres 2023 wird noch ein Blickpunkt Steuern folgen mit dem Schwerpunkt der Neuregelungen der PV-Anlagen ab 2023.

Quelle: Entwurf eines BMF-Schreibens

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG