PV-Anlage und USt – Anzahlungsrechnung
Wie sieht es bei einer PV-Anlage mit der USt auf die Anzahlungsrechnung aus?
Bereits in unserem Blogbeitrag vom 25. Januar 2023 „PV-Anlagen bereits ab 2022 steuerfrei“ haben wir Ihnen einen ersten Überblick zur Neuregelung der PV-Anlagen ab 2023 gegeben.
PV-Anlage und USt – Anzahlungsrechnung schon in 2022 – Lieferung der PV-Anlage erst in 2023
Immer öfter wird die Frage aufgeworfen, dass die PV-Anlage bereits vor 2023 bestellt war und eine Anzahlung erfolgt ist (Rechnungsausweis 19%), die Lieferung aber erst ab dem 01.01.2023 erfolgen wird – somit in der Anwendung des neuen Nullsteuersatzes. Was nun
Lieferung der PV-Anlage in 2022 – Installation erst in 2023
Dasselbe Problem stellt sich auch, wenn die „Lieferung“ der Anlage noch in 2022 war, aber die endgültige Installation erst in 2023 (= Abnahme).
☞Maßgebend für die umsatzsteuerliche Leistungsausführung und damit für die Entstehung der USt, ist die Ausführung der Leistung.
☞Folglich ist in den vorgenannten Fällen die endgültig erbrachte Leistung in 2023 maßgebend.
☞Es ist der Nullsteuersatz 0% USt anzuwenden.
☞Abschlagszahlungen teilen das Schicksal der endgültig erbrachten Leistung.
Rechtsfolgen daraus
Wurden vor dem 1.1.2023 Entgelte oder Teilentgelte für Leistungen vereinnahmt, die nach dem 31.12.2022 erbracht werden, ist darauf insgesamt der nach dem 31.12.2022 geltende Umsatzsteuersatz von 0 % zu berechnen.
Die Anzahlungsrechnungen sind zu berichtigen auf ebenfalls 0% USt
- Dies kann durch tatsächliche Korrektur der ursprünglichen Anzahlungs (oder auch Endabrechnungen) passieren
oder - durch Berücksichtigung in den Schlussrechnungen 2023
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger muss auch die Vorsteuer berichtigen.
Weiterführende Unterstützung
Hieraus ergeben sich Folgefragen für die Praxis, die Gegenstand unseres Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht Frühjahr 2023 sind. zB: richtiger Umgang mit Anzahlungs- und Schlussrechnungen bei der PV-Anlage.
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Hinweis zum “Blickpunkt Steuern”:
Im Laufe des Jahres 2023 wird noch ein Blickpunkt Steuern folgen mit dem Schwerpunkt der Neuregelungen der PV-Anlagen ab 2023.
Quelle: Entwurf eines BMF-Schreibens
Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare
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