Crypto-Urteil des BFH
Das crypto-Urteil des BFH ist da!
Am 28.02.2023 hat der BFH das lang erwartete crypto-Urteil zur Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero) veröffentlicht.
Wertung zum Crypto-Urteil
Persönlich stellt sich mir ein Störgefühl beim Lesen der Urteilsbegründung ein. Ändern wird sich dadurch nichts und man wird die Entscheidung pragmatisch akzeptieren müssen.
Das Crypto-Urteil lässt Fragen offen
Gleichwohl stellen sich zumindest mir Fragen, die in der Urteilsbegründung mE. zu kurz kommen.
☞Provokativ: ist die “Nutzung” von btc auf Basis des lightning-Netzwerkes off-chain nicht eine solche Nutzung iSd. „täglichen Gebrauchs“?
☞Die Nämlichkeit (Identität) zwischen dem angeschafften und veräußerten WG unterstellt der BFH schlichtweg?
☞Auch der lapidare Verweis auf “Fremdwährungen” ist mir persönlich zu einfach. Lt. BFH (zB. IX R 74/96) gilt, dass bei einer Valuta in fremder Währung eine entsprechende Zahl von Geldforderungen gegenüber dem Kreditinstitut besteht. Wobei sodann zu Lasten eines Kontos, das Geldbestände in DM (€/FIAT) ausweist, ein Guthaben auf einem Fremdwährungskonto (ebenso FIAT) gebildet, so wird eine Forderung in DM aufgegeben, um eine Forderung in Fremdwährung zu erwerben.
☞ Ist dies tatsächlich vergleichbar?
Alles nur Gedankenspiele und es wird sich nur pragmatisch damit umgehen lassen, aber … wer weiß?
Trotzdem sollte dem BFH ggf. noch einmal die Möglichkeit gegeben werden, seine Rechtsauffassung zu überdenken
Weiterführende Unterstützung
Hieraus ergeben sich bedeutsame Folgefragen für die Praxis, die Gegenstand unseres Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht Frühjahr 2023 sind. u.a. Fragen der Selbstanzeige?
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Quelle: BFH-Urteil
Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare
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