Crypto-Urteil des BFH

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Crypto-Urteil des BFH

Das crypto-Urteil des BFH ist da!

Am 28.02.2023 hat der BFH das lang erwartete crypto-Urteil zur Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero) veröffentlicht.

Wertung zum Crypto-Urteil

Persönlich stellt sich mir ein Störgefühl beim Lesen der Urteilsbegründung ein. Ändern wird sich dadurch nichts und man wird die Entscheidung pragmatisch akzeptieren müssen.

Das Crypto-Urteil lässt Fragen offen

Gleichwohl stellen sich zumindest mir Fragen, die in der Urteilsbegründung mE. zu kurz kommen.

☞Provokativ: ist die “Nutzung” von btc auf Basis des lightning-Netzwerkes off-chain nicht eine solche Nutzung iSd. „täglichen Gebrauchs“?

☞Die Nämlichkeit (Identität) zwischen dem angeschafften und veräußerten WG unterstellt der BFH schlichtweg?

☞Auch der lapidare Verweis auf “Fremdwährungen” ist mir persönlich zu einfach. Lt. BFH (zB. IX R 74/96) gilt, dass bei einer Valuta in fremder Währung eine entsprechende Zahl von Geldforderungen gegenüber dem Kreditinstitut besteht. Wobei sodann zu Lasten eines Kontos, das Geldbestände in DM (€/FIAT) ausweist, ein Guthaben auf einem Fremdwährungskonto (ebenso FIAT) gebildet, so wird eine Forderung in DM aufgegeben, um eine Forderung in Fremdwährung zu erwerben.

☞ Ist dies tatsächlich vergleichbar?

Alles nur Gedankenspiele und es wird sich nur pragmatisch damit umgehen lassen, aber … wer weiß?

Trotzdem sollte dem BFH ggf. noch einmal die Möglichkeit gegeben werden, seine Rechtsauffassung zu überdenken⚠️

Weiterführende Unterstützung

Hieraus ergeben sich bedeutsame Folgefragen für die Praxis, die Gegenstand unseres Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht Frühjahr 2023 sind. u.a. Fragen der Selbstanzeige?

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Quelle: BFH-Urteil

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

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