Framework for Income Taxation
Die Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) und die Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) werden durch Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT) ersetzt
Hintergrund
Bereits seit mehr als zehn Jahren versucht die EU-Kommission einen im EU-Raum einheitlichen Rahmen für die Ermittlung der Besteuerungsgröße für die Körperschaft zu schaffen. Hierbei steht die Bestrebung im Raum, dass für international agierende Unternehmensgruppen für die gesamte Gruppe eine einheitliche Besteuerungsgröße ermittelt wird. Diese wird dann anhand von bestimmten Faktoren formelmäßig auf die Einzelländer der jeweiligen Gruppe für die Zuführung in eine nationale Besteuerung verteilt.
Ziele von Framework for Income Taxation
Die EU-Kommission möchte auf diesem Wege:
1. Den EU-Binnenmarkt durch ein einheitliches Ermittlungssystem der Besteuerungsgröße für die Körperschaftsteuer stärken.
2. Die Steuer-Transparenz und die Steuer-Gerechtigkeit forcieren, indem nationale Besteuerungsvorteile entfallen.
3. Den Ermittlungs- und Besteuerungsprozess vereinfachen und international tätige Unternehmensgruppen entlasten.
Bedenken
Bedenken an dem Vorhaben der EU-Kommission bestehen aufgrund vielerlei Faktoren. Grundsätzlich wird vorallem das Ziel des Vorhabens, nämlich die Verschlankung des Besteuerungsprozesses und die Vermeidung von der Gewährung unterschiedlicher Besteuerungserleichterung je nach Staat, kritisch gesehen. Zwar würde es eine einheitliche Ermittlungsgrundlage geben, allerdings wird die internationale Verteilung organisatorisch sehr komplex sein und eine Steuererleichterung kann international durch die Anwendung differenter Steuersätze weiterhin möglich gemacht werden.
Rückzug von GKB und GKKB
Das ursprüngliche Projekt der EU-Kommission (GKB bzw. GKKB) wurde nun zurückgezogen.
Neues Projekt: BEFIT
Vielmehr wurde eine neue Arbeitsgruppe bzw. ein neues Projekt ins Leben gerufen, dass den Namen BEFIT trägt.
☞Ziel ist ein neuer Rahmen der Unternehmensbesteuerung von Körperschaften im EU-Raum. Ob und inwieweit der neue Mantel des schon lange bestehenden Ansatzes zur Konsolidierung und Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlage mit diesem neuen Projekt erfolgreich sein wird, bleibt verhalten abzuwarten.
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Quellen: