Überstundenabgeltung mit der IAP

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Überstundenabgeltung mit der IAP

Rechtsfrage: Ist eine Überstundenabgeltung durch die IAP steuerfrei möglich❓

Rechtsgrundlage für die IAP

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (vom 19.10.2022, BGBl. I, 25.10.2022) wurde mit § 3 Nr. 11c EStG eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) von bis zu 3.000 Euro eingeführt. Diese können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern seit dem 26. Oktober 2022 bis Ende Dezember 2024 gewähren.

Siehe auch unser Beitrag vom 04.11.2022

BMF – FAQ zur IAP

Das BMF hat auf seiner Webseite hierzu eine FAQ-Liste veröffentlicht, in der viele Fragen beantwortet werden.

Frage zur Überstundenabgeltung mit der IAP

Unter Nr. 15 heißt es: Kann ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung an einen Arbeitnehmer als steuerfreie IAP leisten, wenn er im Gegenzug geleistete Überstunden kürzt, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht❓

Antwort: Der Inflationsbezug der Leistung muss erkennbar sein (vgl. Frage 11).

☞In den Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht (also lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben ist), ist die Steuerbefreiung einer IAP zulässig.

☞Auch wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf einen Freizeitausgleich von Überstunden verzichtet beziehungsweise Überstunden gekürzt werden, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht, ist die Voraussetzung einer Gewährung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ in diesen Fällen erfüllt.

Praxistipp des BvL

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BvL) hat in einer Pressemitteilung vom 27.03.2023 darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber um die Auszahlung ihrer Überstunden als Inflationsausgleichsprämie bitten können. Vorteil: In diesem Fall profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam von der Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit der Inflationsausgleichsprämie (IAP).

⚠️Beachte: Ohne gesonderte (tarif)vertragliche Regelung haben Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf Auszahlung ihrer geleisteten Überstunden.

Die Nutzung der steuerfreien IAP für Überstunden ist zwar nach den Vorgaben der FAQ des BMF grundsätzlich denkbar. Dies gilt allerdings nur für wenige Ausnahmefälle, da hierfür eine klare (tarif)vertragliche Regelung zum regulären Freizeitausgleich und zum generellen Ausschluss der Auszahlungsmöglichkeit vorliegen muss.

⚠️Die IAP kann nicht ohne Weiteres zur steuerfreien Überstundenabgeltung genutzt werden.

Dies gilt es in der Praxis genau zu prüfen.

Bei Rechtsunsicherheiten denken Sie an die Möglichkeit der LSt-Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG ! 😉

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Quellen:

Gesetz

BMF-FAQ

Autor: Jürgen R. Schott
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