Aktueller Stand beim PUEG
Wer mit der Lohnabrechnung zu tun hat, hat derzeit garantiert auch das PUEG mit seinen geplanten Neuregelungen ab Juli 2023 auf dem Schirm. Frage: Aktueller Stand beim PUEG – wie weit ist der Gesetzgeber? Viel Zeit ist bekanntlich nicht mehr!
Worum geht es beim PUEG
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden einerseits Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht. Andererseits soll die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt.
Hier hatten wir Sie bereits am 15. Mai informiert!
Aktueller Stand
☞ Am 26.05.2023 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in 2./3. Lesung verabschiedet!
☞ Mit Schreiben vom 01.06.2023 empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Mai 2023 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen (Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird).
☞ Der Bundestag tagt heute am 16.06.2023 und wird damit in seiner heutigen Sitzung (wahrscheinlich) abschließend das PUEG in seiner Form vom 26.05.2023 (Bundestagsbeschluss) “durchwinken”.
Was fehlt dann noch?
☞ Damit müsste das PUEG noch vom Bundespräsidenten Steinmeier unterschrieben werden, damit es rechtzeitig zum 01.07.2023 in Kraft treten kann.
Weiterführende Unterstützung
Zu den meisten und wichtigsten Fragen aus der Lohnbuchführung zum SV-Recht haben wir auch das passende Seminar dabei – wie zum Beispiel:
Blickpunkt Lohn “Das neue PUEG! – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – wichtige Auswirkungen in der Lohnabrechnungspraxis ab Juli 2023” – Aufzeichnung vom 23.06.2023
Buchen Sie hier Ihr Seminar dazu!
Quelle:
Autor: Jörg Romanowski
Vita und Seminare
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