Sommerzeit = Erntezeit: Unterkunft und Verpflegung richtig erfassen!

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Sommerzeit = Erntezeit: Unterkunft und Verpflegung richtig erfassen!

Unterkunft und Verpflegung im Lohn richtig zu erfassen, ist nicht unbedingt immer einfach und da nun die Sommerzeit = Erntezeit ansteht, kommen natürlich auch viele Erntehelfer nach Deutschland. Wenn diese nun auch aus dem (osteuropäischen) Ausland kommen, kommen Lohnabrechner nicht umhin, solche Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung im Lohn korrekt zu erfassen.

Grundsatz bei Unterkunft und Verpflegung

Aktuell wird in vielen Fällen in der Landwirtschaft den Erntehelfern für die Zeit der Tätigkeit im eigenen Betrieb auch Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt. Dies führt grds. zu

☞steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn.

Zu prüfen ist, welche Erleichterungen es geben kann? Es sind nicht zwingend die tatsächlichen Kosten, sondern die festgelegten (geringeren) Sachbezugswerte anzusetzen.

Sachbezugswerte

☞Für das Jahr 2023 gelten die Sachbezugswerte, die Sie unten in den Quellen abrufen können. 

Verpflegung

Beachte für Lohnabrechnung: Bei Mahlzeitengestellung ist in die Lohnsteuerbescheinigung zwingend der Buchstabe „M“ einzutragen!

Wohnung oder Unterkunft?

Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum ist für die Bewertung zwischen Wohnung und Unterkunft zu unterscheiden.

–          für eine Unterkunft erfolgt die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert

–          dieser beträgt für freie Unterkunft in 2023 bundeseinheitlich monatlich 265 €

–          bei der Belegung mit mehreren Beschäftigten gelten andere Werte

Aktuelle Rechtsprechung

In der Rechtsprechung wurde jüngst ein interessanter Fall durch das Finanzgericht Münster entscheiden (Urteil vom 25. Mai 2022 – 7 K 3447/18 L).

☞Das FG hat bestätigt, dass der Sachbezugswert auch für steuerliche Zwecke geringer anzusetzen sein kann, wenn der überlassene Wohnraum nur einen sehr einfachen Standard erfüllt, z. B. wenn es sich um Wohnwagen bzw. Wohncontainer mit weniger als 8 Quadratmetern handelt, bei denen die sanitären Einrichtungen nur über den Außenbereich zugänglich waren.

Weiterführende Unterstützung

Alle wichtigen steuerrechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe “Blickpunkt Lohn” darstellen.

Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Buchen Sie hier Ihr passendes Seminar!

 

Quellen:

Sachbezugsverordnung

BMF

AOK

FG-Urteil aus Münster

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG