Neues Wachstumschancengesetz – Erster Referentenentwurf veröffentlicht
Folgend geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über den ersten Referentenentwurf des neuen Wachstumschancengesetzes, welcher vom Bundesministerium der Finanzen am 17. Juli 2023 veröffentlicht wurde (Stand: 14. Juli 2023). In dem Gesetzesentwurf sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben.
I. Neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (Klimaschutz-InvPG)
Eines der zentralen Punkte des Gesetzes ist die Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutzmaßnahmen. Unternehmen, die in neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investieren und Maßnahmen an bestehenden Wirtschaftsgütern vornehmen, können
☞eine Prämie von 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhalten.
Die Investition muss dabei mindestens 10.000 Euro pro Wirtschaftsgut betragen bzw. im Förderzeitraum insgesamt mindestens 50.000 Euro und maximal 200 Mio. Euro umfassen.
☞Für besonders umweltfreundliche Projekte ist sogar eine Prämie von bis zu 30 Mio. Euro möglich, wenn ein Einsparkonzept eines Energieberaters oder Energiemanagers vorgelegt wird.
Die Investitionen müssen vor dem 1. Januar 2028 begonnen und abgeschlossen sein, wobei auch Teilherstellungskosten und Anzahlungen vor diesem Datum förderfähig sind.
⚠️Der Antrag auf Prämie muss elektronisch über die vom Finanzamt vorgeschriebene Schnittstelle gestellt werden und mindert die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesetzlich.
II. Einkommensteuergesetz
Der Entwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen im Einkommensteuergesetz vor:
- Rückwirkende Aufhebung der Besteuerungsregelungen für leitungsgebundene Erdgaslieferungen an Letztverbraucher ab dem 1. Januar 2023.
- Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten ab 2024.
- Erhöhung der Sonderabschreibung von 20 Prozent auf 50 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG.
- Streckung der nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2058.
- Reform der Thesaurierungsbesteuerung für Personengesellschaften ab 2025.
- Umwandlung der Steuerfreigrenze für den Steuerabzug nach § 50c EStG in einen Freibetrag von 5.000 Euro auf 10.000 Euro.
- Neue Einkommensteuerbefreiung für Vermietungs- und
- Verpachtungseinkünfte bis 1.000 Euro im VZ mit Verzichtsoption bei Verlusten ab 2024.
- Erhöhung der Geschenke-Grenze von 35 Euro auf 50 Euro ab 2024.
- Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke ab 2024.
- Anhebung der Verpflegungspauschalen ab 2024.
- Ausweitung des Verlustrücktrags und Abschaffung der
- Mindestbesteuerungsgrenze beim Verlustabzug für 2024 bis 2027.
- Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen ab 2024.
- Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte ab 2024.
- Anpassungen beim Lohnsteuerabzug und beim Lohnsteuerjahresausgleich ab 2024.
- Anpassungen bei der Altersvorsorgezulage ab 2024.
III. Abgabenordnung
Der Entwurf enthält auch relevante Änderungen in der Abgabenordnung:
- Aussetzungszinsen sollen auch für festgesetzte Haftungsansprüche gelten.
- Klarstellung zur Besteuerung von rechtsfähigen Personengesellschaften.
- Neudefinition von Personenvereinigungen und ausländischen Körperschaften.
- Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters für steuerbegünstigte Einrichtungen ab 2025.
- Ausnahme von der Anzeigepflicht bei Betriebsaufnahme für ausländische Unternehmer in besonderen Besteuerungsverfahren.
- Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen ab 2024.
IV. Körperschaftsteuer
Im Bereich der Körperschaftsteuer sind folgende Änderungen geplant:
- Erweiterung der Antragsmöglichkeit zur Körperschaftsteueroption für Personengesellschaften.
- Erhöhung der Grenze für die Rückausnahme von der Steuerbefreiung für Genossenschaften.
- Einführung einer Erstattungsmöglichkeit der einbehaltenen Körperschaftsteuer.
V. Gewerbesteuer
Die geplanten Änderungen bei der Gewerbesteuer umfassen:
- Erhöhung der erweiterten Kürzung für Grundbesitz.
- Anpassungen zum Sanierungsertrag und Gewerbeverlust.
VI. Umsatzsteuer
Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Umsatzsteuer geplant:
- Konkretisierung des ermäßigten Steuersatzes für steuerbegünstigte Körperschaften.
- Neue Steuerbefreiung für bestimmte Einrichtungen.
- Ausweitung der Nichtbeanstandungsregelung beim Reverse-Charge-Verfahren.
- Anhebung der Grenze für die Befreiung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Erleichterungen für Kleinunternehmer bezüglich der Umsatzsteuererklärungen. - Neue Fristen für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.
- Anhebung der Grenzen für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten.
- Senkung des Durchschnittssteuersatzes für Land- und Forstwirte.
- Einführung einer eRechnungspflicht für bestimmte Leistungserbringungen zwischen Unternehmern ab 2025.
VII. Forschungszulagengesetz
Das Forschungszulagengesetz soll rückwirkend ab 2020 angepasst werden, unter anderem hinsichtlich förderfähiger Aufwendungen und Fördersätzen.
VIII. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Klarstellung für rechtsfähige Personengesellschaften ist vorgesehen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
IX. Weitere Änderungen
Der Gesetzentwurf enthält zusätzlich zahlreiche weitere Änderungen, beispielsweise zum Investmentsteuergesetz oder dem EU-Amtshilfegesetz.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Referentenentwurf handelt, der noch Änderungen erfahren kann.
☞Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.”
Weiterführende Unterstützung
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Quelle:
Referentenentwurf
Autor: Jürgen R. Schott
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