Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2024 bekannt
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2024 sind bekannt.
Für die Sozialversicherung werden die Sachbezugswerte jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV) festgelegt. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden.
☞Für die Sachbezugswerte 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.
Sachbezugswerte 2024
Verpflegung
- 313 € monatlich
- für ein Frühstück 2,17 €
- für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 €
- (je Kalendertag = 10,43 €)
Unterkunft und Miete
- 278 € monatlich
- 9,27 € kalendertäglich
Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV).
Aktueller Stand
⚠️ Der Bundesrat muss noch seine Zustimmung geben – dann gelten diese Sachbezugswerte ab dem 01.01.2024.
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Aktuelles SV-Recht 2024 am 16. Januar 2024
Aktuelles SV-Recht 2024 am 22. Februar 2024
Autor: Jörg Romanowski
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