Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024

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Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2024 bekannt

Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2024 sind bekannt.

Für die Sozialversicherung werden die Sachbezugswerte jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV) festgelegt. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden.

☞Für die Sachbezugswerte 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.

Sachbezugswerte 2024

Verpflegung

  1. 313 € monatlich
  2. für ein Frühstück 2,17 €
  3. für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 €
  4. (je Kalendertag = 10,43 €)

Unterkunft und Miete

  1. 278 € monatlich
  2. 9,27 € kalendertäglich

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV).

Aktueller Stand

⚠️ Der Bundesrat muss noch seine Zustimmung geben – dann gelten diese Sachbezugswerte ab dem 01.01.2024.

 

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Autor: Jörg Romanowski
Vita und Seminare

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