Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)
Das BMF hat aktuell den Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität – Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) – veröffentlicht.
Ziele des FKBG
Das FKBG besteht aus mehr als 200 Seiten mit 27 Artikeln. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Geldwäsche und Finanzkriminalität in Deutschland effektiver zu bekämpfen.
⚠️Die zentrale Maßnahme des FKBG ist die Einrichtung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Diese Behörde wird einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsichtsfunktionen unter einem Dach vereint.
⚠️Zusätzlich wird ein neues Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) geschaffen.
⚠️Ein weiteres neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt tätig sein.
⚠️Diese beiden neuen Behörden sollen durch die Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) eng miteinander verknüpft sein.
Das BBF wird auch eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) mit einem Kompetenzzentrum für Aus- und Fortbildungsangebote für Beamte beinhalten. Dies dient der Stärkung eines einheitlichen, risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor und der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung geldwäscherechtlicher Aufsichtsmaßnahmen.
Weitere Ziele des FKBG
⚠️Weiterhin sieht der Entwurf vor, die Daten im Transparenzregister von eintragungspflichtigen Rechtseinheiten verstärkt auf Qualität (u. a. Authentizität, Angemessenheit und Richtigkeit) zu prüfen, um die Datenqualität sicherzustellen.
⚠️Die Behörden erhalten dafür notwendige Einsichtnahmebefugnisse, Durchsetzungs- und Sanktionsmittel.
☞Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die Kritik der Financial Action Task Force (FATF) im Rahmen ihrer Überprüfung der Geldwäscheaufsicht in Deutschland im Jahr 2022.
⚠️Zusätzlich wird ein neues Immobilientransaktionsregister eingeführt, das alle Informationen aus den elektronischen Veräußerungsanzeigen nach § 18 GrEStG speichert.
☞Dies ermöglicht den Behörden einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten. Dieser Schritt wird damit begründet, dass das Projekt zur Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankengrundbuchs, das von den Ländern betrieben wird, voraussichtlich in den nächsten Jahren noch nicht alle erforderlichen Informationen für die Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung bereitstellen wird.
Der Entwurf enthält außerdem Anpassungen in bestehenden Gesetzen wie dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz und dem Kreditwesengesetz.
Geplantes Inkrafttreten des FKBG
Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz soll bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die einzelnen Maßnahmen werden jedoch erst im Laufe der Zeit greifen.
In den Aufbaujahren 2024 und 2025 sind einmalige Ausgaben in Höhe von rund 190 Millionen Euro vorgesehen. Die laufenden Ausgaben werden sich in den Jahren 2024-2027 auf 419 Millionen Euro belaufen und ab dann jährlich 170 Millionen Euro betragen.
Weitere Entwicklung abwarten!
Da es sich derzeit noch um einen Referentenentwurf handelt, bleibt zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Wir werden Sie weiterhin über die Fortschritte und Änderungen im Zusammenhang mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz auf dem Laufenden halten.
Weiterführende Unterstützung
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Quelle:
Referentenentwurf
Autor: Jürgen R. Schott
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