BMF äußert sich zum Thema steuerliche Außenprüfung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in zwei neuen Schreiben vom 05.09.2023 zur steuerlichen Außenprüfung geäußert.
☞Diese Schreiben bieten wertvolle Informationen und Leitlinien, die bei der Begleitung von Außenprüfungen von großer Bedeutung sein können.
☞Insbesondere werden verschiedene Prüfungsmethoden sowie betriebswirtschaftliche Begriffe erläutert, die bei der steuerlichen Außenprüfung relevant sind.
Erstes BMF-Schreiben vom 05.09.2023: Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden
In diesem Schreiben werden automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden der steuerlichen Betriebsprüfung vorgestellt. Dazu gehören:
- Zeitreihenanalyse (Zeitreihenvergleich): Diese Methode ermöglicht die Analyse von Zeitreihendaten, um Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten in den Finanzdaten zu erkennen.
- Ziffernanalyse: Hierbei werden die Ziffern in den Buchführungsunterlagen analysiert, um Abweichungen und Fehler aufzuspüren.
- Struktur- und Verteilungsanalyse: Diese Methode dient der Untersuchung der Struktur und Verteilung von Buchungsposten, um Unstimmigkeiten zu identifizieren.
- Summarische Risikoprüfung: Diese Technik ermöglicht eine schnelle Risikobewertung anhand einer Zusammenfassung der relevanten Daten.
- Stichprobenverfahren (inkl. Monetary Unit Sampling): Die Anwendung von Stichprobenverfahren, einschließlich Monetary Unit Sampling, zur Prüfung ausgewählter Buchungen.
⚠️Darüber hinaus werden Schätzmethoden erläutert, darunter:
- Zeitreihenbasierte Schätzung: Eine Methode zur Schätzung von finanziellen Werten basierend auf Zeitreihendaten.
- Quantilschätzung: Hierbei werden Schätzungen mithilfe von Quantilen der Daten vorgenommen.
- Schätzung nach Monetary Unit Sampling (MUS): Die Anwendung von MUS-Verfahren zur Schätzung von finanziellen Einheiten.
Zweites BMF-Schreiben vom 05.09.2023: Betriebswirtschaftliche Begriffe in der steuerlichen Außenprüfung
In diesem Schreiben werden die betriebswirtschaftlichen Begriffe erläutert, die in der steuerlichen Außenprüfung relevant sind. Dazu gehören unter anderem:
- Istumsatz, Sollumsatz sowie wirtschaftlicher Umsatz: Diese Begriffe werden im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererklärung, insbesondere bei der Regelbesteuerung und bei Kleinunternehmern, erklärt.
- Waren-(Material-)Eingang, Nebenkosten der Waren-(Material-)Beschaffung, Fremdleistungen sowie wirtschaftlicher Waren-(Material-)Einsatz: Hierbei handelt es sich um wichtige Aspekte bei der Ermittlung von Kosten und Gewinnmargen.
- Wirtschaftlicher Einsatz an Fertigungslöhnen, Lohn, Jahres-Bruttolohn, wirtschaftlicher Fertigungslohn sowie Lohnwerte: Diese Begriffe sind relevant für die Lohnbuchführung und die Ermittlung der Personalkosten.
- Wirtschaftlicher Rohgewinn, Rohgewinnsatz, Rohgewinnaufschlagsatz, wirtschaftlicher Halbreingewinn, Halbreingewinnsatz, wirtschaftlicher Reingewinn sowie Reingewinnsatz:Diese Begriffe sind entscheidend für die Gewinnermittlung und die Berechnung von Gewinnmargen.
- Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG: Hier werden die Herstellungskosten gemäß dem Einkommensteuergesetz erklärt.
Darüber hinaus werden die Aufgaben eines geordneten Rechnungswesens sowie die verschiedenen Zweige des Rechnungswesens anhand weiterer allgemeiner betriebswirtschaftlicher Begriffe aus steuerlicher Sicht erläutert. Dies umfasst unter anderem:
- Buchführung
- Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchführung, Betriebsabrechnung und Kalkulation)
- Statistik (Vergleichsrechnung)
- Planung (betriebliche Vorschaurechnung)
Des Weiteren werden untergeordnete Definitionen behandelt, darunter:
- Einzahlungen und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben sowie Ertrag und Aufwand
- Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Leistungsrechnung sowie Betriebsergebnisrechnung
- Kosten, Selbstkosten, Selbstkostenpreis, Einzelkosten, Gemeinkosten, Stellengemeinkosten, Gruppengemeinkosten (Sondergemeinkosten) sowie Herstellkosten im Sinne von LSP Nummer 10
- Leistungen, Innerbetriebliche Leistungen sowie Arten der Kalkulation zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP Nummer 5)
- Vorkalkulation, Nachkalkulation, Divisionsverfahren sowie Zuschlagsverfahren (Verrechnungssatzverfahren)
- Äußerer und innerer Betriebsvergleich
Fazit
⚠️Es ist wichtig zu beachten, dass diese neuen BMF-Schreiben keine Hinweise zur Anwendung der umstrittenen Richtsatzsammlung des BMF enthalten. Es ist eher bau erwarten, dass diese Schreiben als Vorbereitung auf eine anstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendbarkeit der Richtsatzsammlung (äußerer Betriebsvergleich) zu sehen sind (Revision unter X R 19/21).
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Quelle:
Autor: Jürgen R. Schott
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