SV-Meldeportal löst sv-net ab
Ab dem 4. Oktober 2023 wird ein neues SV-Meldeportal gemäß §95a des SGB IV freigeschaltet – es löst damit sv-net ab.
Dieses Portal dient dem elektronischen Austausch von
- Meldungen,
- Beitragsnachweisen,
- Bescheinigungen und
- Anträgen mit den Sozialversicherungsträgern.
☞Wichtig: Während einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das Vorläuferprodukt sv.net weiterhin nutzbar.
Registrierung zum SV-Meldeportal
Die Registrierung erfolgt über ein ELSTER-Unternehmenskonto, welches Unternehmen oder Selbstständige erhalten. Für ausländische Unternehmen und bestimmte Nutzer wird ab 2024 auch das BundID-Konto als Alternative zur Registrierung angeboten.
Was kann das SV-Meldeportal?
☞Das neue SV-Meldeportal ist eine Webanwendung, die Benutzern optimale Unterstützung bei Meldepflichten und Bescheinigungsanfragen bietet.
☞Es richtet sich an Arbeitgeber aller Größen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung und Zahlstellen.
☞Das SV-Meldeportal bietet einen sicheren Online-Datenspeicher für die Speicherung von Firmen- und Personaldaten sowie Meldungen. Dieser Speicher erfüllt hohe Sicherheitsstandards und speichert Daten für maximal fünf Jahre.
☞Es gibt eine Mandantenverwaltung für Arbeitgeber, die für mehrere Betriebsnummern Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen. Auch die Personalverwaltung ermöglicht eine detaillierte Verwaltung von Mitarbeitern.
☞Das SV-Meldeportal verfügt über ein neues Design und eine barrierefreie Benutzeroberfläche, die auf verschiedenen Geräten genutzt werden kann.
SV-Meldeportal ist nicht kostenfrei
⚠️Die Nutzung des SV-Meldeportals ist kostenpflichtig, wobei die Gebühren erst ab 2025 anfallen. In den Jahren 2023 und 2024 ist die Nutzung noch kostenfrei, wenn sich Nutzer bis zum 31. März 2024 registrieren.
Betrieb startet zum 4. Oktober
Das SV-Meldeportal hat eine Systemprüfung erfolgreich abgeschlossen und wird ab dem 4. Oktober 2023 in den Produktivbetrieb übergehen.
Die Sozialversicherungsträger sind für die Bereitstellung des SV-Meldeportals verantwortlich, wobei die operative Durchführung von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) durchgeführt wird.
Weitere Informationen sind auf der Online-Plattform www.sv-meldeportal.de verfügbar.
Weiterführende Unterstützung
Alle wichtigen steuerrechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe “Aktuelles SV-Recht 2024” eingehen.
Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
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Autor: Jörg Romanowski
Vita und Seminare
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