Digitale Rechnungen (eRechnung) –  Update

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Digitale Rechnungen (eRechnung) –  Update

Zeit für ein kleines Update zu digitalen Rechnungen (eRechnung)!

Im Rahmen der Konsultation der beteiligten Verbände hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusätzliche Informationen zur geplanten Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung) bereitgestellt.

Einführung der eRechnung

☞Demnach werden ab dem 1. Januar 2025 beispielsweise auch das XStandard-Format und das ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0.1) als gültige eRechnungsformate anerkannt.

☞Ab 2025 wird die eRechnungspflicht den Schwerpunkt auf die Maschinenlesbarkeit des Rechnungsinhalts legen, während die bisherige Betonung auf der Lesbarkeit für das menschliche Auge (zum Beispiel in PDFs) verschoben wird. Das bedeutet, dass bei Abweichungen von diesem Standard ab 2025 eine Änderung der Verhältnisse eintreten wird.

Das BMF arbeitet aktiv an einer Lösung, um die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsübermittlung im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI) über das Jahr 2027 hinaus sicherzustellen, gegebenenfalls durch erforderliche Anpassungen.

Wichtig

⚠️Es ist zu beachten, dass ab dem 1. Januar 2025 die Annahme von eRechnungen für alle inländischen Unternehmen verpflichtend sein wird, wie es in § 14 Abs. 2 Nr. 3 UStG vorgesehen ist.

⚠️Es sei darauf hingewiesen, dass diese Empfangspflicht ab 2025 auch für Privatpersonen gilt, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück beziehen.

⚠️Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass der Bundesrat diese Regelung für zu weitreichend hält. Er vertritt die Ansicht, dass die Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte. Diese Empfehlung des Bundesrates ist in den Seiten 76-78 des Dokuments “Drs. 433/1/23 – Empfehlungen der Ausschüsse vom 09.10.2023” zu finden.

⚠️Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass diese Regelungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes umgesetzt werden.

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Aktuelles Steuerrecht

Quelle: aktueller Stand Wachstumschancengesetz

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

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