BMF äußert sich zum Deutschlandticket
Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF): Deutschlandticket kann steuerfrei überlassen werden
Aktualisierung zum Deutschlandticket
☞Das BMF hat in seinem Schreiben vom 07.11.2023 klargestellt, dass das Deutschlandticket gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei überlassen werden kann, insbesondere wenn es auch für “bestimmte Fernzüge” gültig ist.
Diese Freigabe für die Steuerbefreiung betrifft insbesondere das 49-Euro-Deutschlandticket.
Offene Rechtsfragen
Bisher war unklar, ob das Deutschlandticket durch die teilweise Öffnung für den Personenfernverkehr noch steuerfrei überlassen werden kann❓
Was gilt hinsichtlich der Höhe der möglichen Zuschüsse für das 9-Euro-Ticket und das Deutschland-Ticket für 49 Euro❓
Neue Lösung beim Deutschlandticket
Die Überlassung eines Jobtickets für den Personenfernverkehr ist nur dann steuerfrei, wenn die Fahrten ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte etc. genutzt werden.
☞Das BMF hat nun klargestellt, dass die Freigabe für die Steuerbefreiung unschädlich ist, selbst wenn das Ticket auch für Privatfahrten, einschließlich Fahrten mit IC/ICE, genutzt wird.
Praxisauswirkung
Es ist zu begrüßen, dass diese Klarstellung des BMF auch auf das seinerzeit bundesweit gültige 9-Euro-Ticket anwendbar sein sollte, wenn Privatfahrten damit ausnahmsweise auch mit einem IC/ICE durchgeführt werden konnten.
Hinweis
⚠️Jedoch bleibt festzuhalten, dass die Überlassung eines Tickets für den Fernverkehr, das auch für Privatfahrten genutzt werden kann, grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.
⚠️Für BahnCard 100 oder andere Fernverbindungen, die auch privat genutzt werden können, sollte daher grundsätzlich die bisherige Amortisationsregelung (siehe II. Besonderheiten beim Personenfernverkehr) beibehalten werden.
Weiterführende Unterstützung
Alle wichtigen steuerrechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe “Aktuelle Lohnsteuer – Änderungen” darstellen.
Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Buchen Sie hier Ihr passendes Seminar!
Aktuelle Lohnsteuer – Änderungen
Quelle:BMF-Schreiben vom 07.11.2023
Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare
Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG