Die steuerliche Betriebsprüfung – Hinweise des BMF
Die steuerliche Betriebsprüfung ist ein oft heikles Thema und will gut vorbereitet sein – dabei sollten folgende Hinweise des BMF berücksichtigt werden!
BMF-Schreiben zur steuerlichen Betriebsprüfung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in zwei Mitteilungen vom 05.09.2023 Neuerungen im Bereich der steuerlichen Außenprüfung bekanntgegeben.
Diese Schreiben bieten bei der Begleitung von Betriebsprüfungen eine nützliche Orientierung, um sich mit den angewandten Prüfverfahren und den relevanten Begriffsdefinitionen intensiv auseinanderzusetzen.
Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung
Im ersten Schreiben vom genannten Datum werden automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung erläutert. Dazu zählen:
- Zeitreihenanalyse (Zeitreihenvergleich)
- Ziffernanalyse
- Struktur- und Verteilungsanalyse
- Summarische Risikoprüfung
- Stichprobenverfahren (einschließlich Monetary Unit Sampling)
Ebenso werden Schätzmethoden vorgestellt, wie zum Beispiel:
- Zeitreihenbasierte Schätzung
- Quantilschätzung
- Schätzung nach Monetary Unit Sampling (MUS)
Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe
Das zweite Schreiben vom selben Datum fasst betriebswirtschaftliche Begriffe zusammen, die in der steuerlichen Außenprüfung Anwendung finden. Hierbei werden Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich) erläutert, wie:
- Istumsatz, Sollumsatz sowie wirtschaftlicher Umsatz (bei Regelbesteuerung und bei Kleinunternehmern)
- Waren-(Material-)Eingang, Nebenkosten der Waren-(Material-)Beschaffung, Fremdleistungen sowie wirtschaftlicher Waren-(Material-)Einsatz
- Wirtschaftlicher Einsatz an Fertigungslöhnen, Lohn, Jahres-Bruttolohn, wirtschaftlicher Fertigungslohn sowie Lohnwerte
- Wirtschaftlicher Rohgewinn, Rohgewinnsatz, Rohgewinnaufschlagsatz, wirtschaftlicher Halbreingewinn, Halbreingewinnsatz, wirtschaftlicher Reingewinn sowie Reingewinnsatz
- Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG
Zusätzlich werden die Aufgaben eines geordneten Rechnungswesens und die verschiedenen Zweige des Rechnungswesens anhand weiterer allgemeiner betriebswirtschaftlicher Begriffe aus steuerlicher Sicht erläutert, darunter:
- Buchführung
- Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchführung, Betriebsabrechnung und Kalkulation)
- Statistik (Vergleichsrechnung)
- Planung (betriebliche Vorschaurechnung)
Dabei werden auch untergeordnete Definitionen wie:
- Einzahlungen und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben sowie Ertrag und Aufwand
- Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Leistungsrechnung sowie Betriebsergebnisrechnung
- Kosten, Selbstkosten, Selbstkostenpreis, Einzelkosten, Gemeinkosten, Stellengemeinkosten, Gruppengemeinkosten (Sondergemeinkosten) sowie Herstellkosten i.S. LSP Nummer 10
- Leistungen, innerbetriebliche Leistungen sowie Arten der Kalkulation zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP Nummer 5)
- Vorkalkulation, Nachkalkulation, Divisionsverfahren sowie Zuschlagsverfahren (Verrechnungssatzverfahren)
- Äußerer und innerer Betriebsvergleich
Hinweis
Es sei darauf hingewiesen, dass die neuen BMF-Schreiben keinerlei Hinweise auf die Anwendung der umstrittenen Richtsatzsammlung des BMF enthalten. Möglicherweise erfolgte die Veröffentlichung dieser Schreiben als Vorbereitung auf eine bevorstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendbarkeit der Richtsatzsammlung (äußerer Betriebsvergleich) im Revisionsverfahren X R 19/21
Weiterführende Unterstützung
Alle wichtigen steuerrechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe “Aktuelles Steuerrecht” darstellen.
Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Buchen Sie hier Ihr passendes Seminar!
Quellen:
BMF-Schreiben zu Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung
Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare
Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG