BMF-Schreiben zu DBA und Arbeitslohn

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BMF-Schreiben zu DBA und Arbeitslohn

Am 12. Dezember 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns gemäß den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen. Mit 156 Seiten ersetzt es das bisher gültige Schreiben vom 3. Mai 2018.

Was ist neu?

Das aktualisierte BMF-Schreiben enthält erweiterte Begriffsdefinitionen, Klarstellungen und organisatorische Hinweise. Besondere Ergänzungen wurden in den folgenden Bereichen vorgenommen:

  1. Ein Hinweis auf das Steueroasen-Abwehrgesetz (Abschnitt 6).
  2. Klarstellungen in Bezug auf die Ansässigkeitsbescheinigung (Abschnitt 7).
  3. Klarstellung hinsichtlich Ansässigkeit und unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG (Abschnitt 9).
  4. Erläuterungen zur Steuerpflicht in China nach aktuellem Rechtsstand (Abschnitt 11).

☞Das Schreiben enthält ausführliche Erläuterungen zum persönlichen und wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt, einschließlich erweiterter Beispiele zur Ansässigkeit (Abschnitt 14, 16, 18, 21-23).

☞Besonders betont wird, dass die Finanzverwaltung die Auffassung vertritt, dass bei einer Entsendung von über einem Jahr, auch bei Begleitung durch die Familie, der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt. Das gilt dann, wenn ein inländischer Wohnsitz, eine Rückkehrabsicht und Vermögen in Deutschland vorhanden sind (Beispiel in Abschnitt 23).

Weitere Klarstellungen und Hinweise beziehen sich unter anderem auf Begriffsdefinitionen für

  1. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen,
  2. Vergütungen eines Mitunternehmers für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft,
  3. Festsetzungsverjährung im ausländischen Staat,
  4. DBA Türkei in Bezug auf das Kassenstaatprinzip,
  5. Kassenstaatprinzip bei Entwicklungszusammenarbeit,
  6. abziehbare Vorsorgeaufwendungen,
  7. Kostentragung und Fremdvergleichsgrundsatz,
  8. Definition der Arbeitnehmerentsendung,
  9. betriebliches Interesse des Arbeitgebers bei Entsendungen,
  10. vom Arbeitgeber getragene Vergütungen,
  11. Rotationsverfahren bei Entsendungen,
  12. bilaterale Verständigungsvereinbarungen für bestimmte Berufsgruppen,
  13. Signing Bonus,
  14. alternative Anwendung des 12-Monatszeitraums bei Abfindungen,
  15. Phantom-Shares,
  16. Zeitwertkonten bei Geschäftsführern,
  17. Tax Equalization,
  18. Tax-Protection und Hypo-Tax,
  19. Entsendezulagen,
  20. Übernahme von Steuerberatungskosten,
  21. Tätigkeit im Homeoffice,
  22. Erdienungszeitraum von Vergütungen bei unwiderruflicher Freistellung,
  23. betriebliche Altersvorsorge,
  24. DBA Saudi-Arabien (Luftfahrt) 2007,
  25. Rückfallklauseln und Anwendung auf Teile von Einkünften (30 %-Regel Niederlande),
  26. Konsultationsvereinbarungen und Möglichkeit von Vorabverständigungsverfahren

 

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Quelle: BMF-Schreiben

Autor: Jürgen R. Schott
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