Nießbrauchsverzicht und § 23 EStG

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Nießbrauchsverzicht und § 23 EStG

Aktuelle Rechtsprechung zum Nießbrauchsverzicht

Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 12. Dezember 2023 zum Nießbrauchsverzicht und § 23 EStG Stellung genommen.

Dabei hat es festgestellt,

  1. dass die Beendigung eines Nießbrauchsrechts gegen Entgelt nicht als Verkauf im Sinne von § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesehen wird.
  2. Stattdessen wird diese Handlung als ein verkaufsähnlicher Akt betrachtet, der nicht unter die Regelungen des § 23 EStG fällt.

Offene Rechtsfrage

Obwohl der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in einem früheren Urteil vom 25. November 1992 klargestellt hatte, dass der entgeltliche Verzicht auf einen dinglich gesicherten Nießbrauch vor dem Veranlagungszeitraum 2009 steuerlich nicht relevant ist, bleibt die steuerliche Behandlung eines solchen Verzichts nach Einführung der Abgeltungsteuer auf höchster richterlicher Ebene noch ungeklärt.

☞Es ist noch ungewiss, ob gegen diese Entscheidung Revision eingelegt wird.

Sachverhalt

Der Fall bezieht sich auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück, das 2008 etabliert und ab 2012 als Sonderbetriebsvermögen innerhalb einer Mitunternehmerschaft genutzt wurde. Im Jahr 2018 wurde das Nießbrauchsrecht mit einem Buchwert von Null Euro in das Privatvermögen überführt und zur Generierung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet. 2019 wurde das Nießbrauchsrecht außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist gegen eine Entschädigung aufgehoben.

Entscheidung des Finanzamtes

Das Finanzamt bewertete die Überführung des Nießbrauchsrechts aus dem Betriebs- in das Privatvermögen als Anschaffung und die Aufhebung als Veräußerung, wobei sich die Spekulationsfrist aufgrund der Nutzung zur Einkunftserzielung von einem auf zehn Jahre seit der ursprünglichen Anschaffung verlängerte. Dagegen richtete sich die Klage.

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Aktuelles Steuerrecht

Quelle: FG Münster

Autor: Jürgen R. Schott
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